Umgang mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Beschäftigten infrage stellen – etwa bei häufigen Kurzerkrankungen oder auffälligen Zeitpunkten der Krankmeldung.
Doch unter welchen Voraussetzungen dürfen Arbeitgeber Zweifel anmelden? Und wie sollten sie im konkreten Fall vorgehen, ohne arbeitsrechtliche Risiken einzugehen? Diese Fragen standen im Fokus des Online-Seminars "Gelber Schein = Urlaubsschein? - Der richtige Umgang des Arbeitgebers mit zweifelhaften Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen" am 4. November.
Es ging vorrangig um den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB), die Möglichkeiten des Arbeitgebers bei Zweifeln an der AUB sowie die Voraussetzungen für eine Kündigung bei Vortäuschen von Arbeitsunfähigkeit.
Die von Referent Patrick Loeke (Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, BLUEDEX PartG mbB, Frankfurt a.M.) kurz dargestellten Fälle aus der Praxis und aus der Rechtsprechung verdeutlichten, dass das Thema für jeden Arbeitgeber von Bedeutung ist, unabhängig von der Betriebsgröße.
Maureen Edelmann
Teamleiterin Recht