Neue Geldwäscheverordnung
Geldwäsche, das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalität. Betroffen sind aber auch regional tätige Betriebe, die nicht selten dazu missbraucht werden, um Geld zu waschen. Zu diesem Thema lud die IHK Kassel-Marburg für den 29. Oktober zu einem Online-Seminar ein.
Unter dem Titel “Die neue EU-Geldwäscheverordnung und das aktuelle Geldwäscherecht - ein Thema für mich als Unternehmer?” erhielten die Teilnehmer einen Einblick in die Pflichten nach dem Geldwäschegesetz für Güterhändler, Immobilienmakler und andere Verpflichtete des Nichtfinanzsektors. Sie erfuhren kompakt, was mit der neuen Geldwäscheverordnung auf sie zukommt und wie beispielsweise ein Risikomanagement im Unternehmen etabliert werden kann. Aus Sicht der Aufsichtsbehörden, den Regierungspräsidien Kassel und Gießen, erfolgten Hinweise auf typische Fehler beim Erstellen einer Risikoanalyse und auf die neuen Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz.
Referenten waren Dr. Lukas Philipp Köhler, MJur (Oxford), Compliance Rechtsanwälte, München, Dr. Silvia Heckmann, Regierungspräsidium Gießen (Aufsichtsbehörde) und Larissa Beyer, Regierungspräsidium Kassel (Aufsichtsbehörde).
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Maureen Edelmann
Teamleiterin Recht
