Neues Format: Recht am Mittag startet
Im gewerblichen Rechtsschutz können Abmahnungen sehr kostspielig werden. Wie soll man reagieren? In der IHK-Webinar-Reihe „Recht am Mittag“ gab Rechtsanwalt Ingmar T. Theiß zum Auftakt am 19. Februar unter anderem darauf Antworten.
Eine Abmahnung kann Unternehmen und Selbstständige schnell treffen – sei es aufgrund vermeintlicher Wettbewerbsverstöße, markenrechtlicher Konflikte oder Urheberrechtsfragen. Gerade in Zeiten globaler Vernetzung und intensiver Online-Präsenz reicht oft schon ein fehlerhaftes Impressum oder ein ungeprüft verwendetes Foto, um teure Rechtsstreitigkeiten auszulösen. Doch was genau ist eine Abmahnung, und wie sollte man darauf reagieren?
Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes (rechtswidriges) Verhalten zu unterlassen. Dahinter steckt der Gedanke der Streitbeilegung ohne sofortige Gerichtsverfahren: Der Abgemahnte soll die Chance erhalten, den Verstoß freiwillig abzustellen. Typische Rechtsgebiete sind das Wettbewerbsrecht (UWG), das Markenrecht (MarkenG) oder das Urheberrecht (UrhG). Oft wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, bei deren Verstoß eine Vertragsstrafe fällig wird.
Eine Abmahnung ist eine formelle Aufforderung, ein bestimmtes (rechtswidriges) Verhalten zu unterlassen. Dahinter steckt der Gedanke der Streitbeilegung ohne sofortige Gerichtsverfahren: Der Abgemahnte soll die Chance erhalten, den Verstoß freiwillig abzustellen. Typische Rechtsgebiete sind das Wettbewerbsrecht (UWG), das Markenrecht (MarkenG) oder das Urheberrecht (UrhG). Oft wird in der Abmahnung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, bei deren Verstoß eine Vertragsstrafe fällig wird.
Häufige Abmahngründe sind:
- Wettbewerbsverletzungen: etwa irreführende Werbung, unzureichende Preisangaben oder Verstöße gegen die Impressumspflicht,
- Markenrechtliche Konflikte: Nutzung geschützter Bezeichnungen, missbräuchliche Verwendung von Logos oder Domainstreitigkeiten und
- Urheberrechtsverletzungen: unerlaubtes Nutzen von Texten, Bildern, Musik oder Videos.
Meist erfolgt zunächst eine außergerichtliche Abmahnung. Darin werden konkrete Verstöße benannt und eine kurze Frist zur Reaktion wird gesetzt. Kommt der Abgemahnte dieser Aufforderung nicht nach oder reagiert unzureichend, drohen gerichtliche Schritte – zum Beispiel eine einstweilige Verfügung oder eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz. Zudem können Gerichts- und Anwaltskosten schnell in die Höhe gehen, da der Streitwert bei marken- oder wettbewerbsrechtlichen Verfahren oft sehr hoch angesetzt wird.
Wie man reagieren sollte
Zunächst gilt: Ruhe bewahren und die Abmahnung gründlich prüfen. Niemand sollte vorschnell eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben, da diese oft weitreichende Folgen hat. Ratsam ist die zeitnahe Einschaltung eines spezialisierten Rechtsanwalts. Gemeinsam kann man prüfen, ob der Vorwurf berechtigt ist, ob Abmahnformalitäten eingehalten wurden und ob eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll ist.
Häufig lassen sich Kosten und Vertragsstrafen durch Verhandlungen reduzieren. Wer die Abmahnung hingegen ignoriert, riskiert teure Gerichtsverfahren und einstweilige Verfügungen, die sogar ohne mündliche Verhandlung ergehen können.
Häufig lassen sich Kosten und Vertragsstrafen durch Verhandlungen reduzieren. Wer die Abmahnung hingegen ignoriert, riskiert teure Gerichtsverfahren und einstweilige Verfügungen, die sogar ohne mündliche Verhandlung ergehen können.
Tipps zur Prävention:
- Klare Compliance-Strukturen: Regelmäßige Schulungen und feste Abläufe sorgen dafür, dass Mitarbeiter mögliche Rechtsverstöße erkennen und vermeiden.
- Rechtskonformer Webauftritt: Sorgfältige Prüfung von Impressum, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung. Besonders wichtig sind transparente Preisangaben und korrekte Werbeaussagen.
- Marken- und Titelrecherche: Vor der Verwendung neuer Marken oder Domains sollte stets überprüft werden, ob bestehende Schutzrechte verletzt werden könnten.
- Dokumentation: Wer Prozesse und Zuständigkeiten klar regelt, kann im Fall einer Abmahnung schneller reagieren und den Sachverhalt lückenlos darlegen.
Eine Abmahnung ist zwar unangenehm, muss aber nicht zwangsläufig zum langwierigen Rechtsstreit führen. Wer fristgerecht und strukturiert reagiert, kann oft kostenintensive Eskalationen vermeiden. Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt ist bei komplexen Abmahnungen in aller Regel unumgänglich. Zudem empfiehlt sich eine fortlaufende interne und externe Überwachung – beispielsweise durch Markenrecherchen oder regelmäßige Audits des Online-Auftritts. So können Unternehmen ihr Risiko minimieren und zugleich die eigene Rechtsposition stärken.
Kontakt
Maureen Edelmann
Teamleiterin Recht
