Unternehmensnachfolge

Formen der Unternehmensübertragung

Die Gestaltungsmöglichkeiten einer Unternehmensnachfolge und deren Konsequenzen sind komplex und vielschichtig. Sie sollten vor allem in der Familie, aber auch mit dem Steuerberater, dem Rechtsanwalt und ggfs. einem Unternehmensberater diskutiert werden. 

Familieninterne Nachfolge

Es ist naheliegend, bei der Übergabe des Unternehmens an ein geeignetes Familienmitglied zu denken. Um den klassischen Generationskonflikt zu vermeiden, ist eine gründliche Information und das gemeinsame offene Gespräch aller Familienmitglieder notwendig. In den meisten Fällen geht das Unternehmen in Form der vorweggenommenen Erbfolge bzw. Schenkung auf die nächste Generation über. Es gibt aber auch Varianten, in denen es sinnvoll oder notwendig ist, dass der Nachfolger eine Gegenleistung für das Unternehmen erbringen muss. 

Verkauf

Die Veräußerung eines Unternehmens ist eine umfangreiche Aufgabe. Daher ist es nötig, den Unternehmensverkauf strategisch vorzubereiten. Je besser ein Unternehmen organisiert und strukturiert ist, desto leichter lässt es sich verkaufen. Die Vorbereitungen erfordern Zeit. Defizite bei den Vorbereitungen schwächen die Verhandlungsposition und wirken sich negativ auf den Verkaufspreis aus. Verkaufszeitpunkt und Verkaufsgrund sind entscheidende Faktoren für den zu erzielenden Verkaufspreis. Es kann unterschieden werden zwischen
  • Verkauf gegen Einmalzahlung
    Das Unternehmen wird gegen eine einmalige Zahlung an einen Nachfolger verkauft. Bei dieser Variante ist der Verkäufer nicht vom unternehmerischen Geschick des Nachfolgers abhängig, der Käufer hat ab sofort freie Verfügungsgewalt.
  • Verkauf gegen wiederkehrende Leistungen
    Der Nachfolger zahlt den vereinbarten Kaufpreis nicht in einem Betrag, vielmehr wird der Kaufpreis auf Basis von Rente, Raten oder einer dauernden Last über einen längeren Zeitraum entrichtet. Der Vorteil für den Käufer kann darin bestehen, dass er nicht auf eine Fremdfinanzierung angewiesen ist. Für den Verkäufer nachteilig ist, dass es vom Erfolg seines Nachfolgers abhängig ist.
    • Beim Verkauf eines Betriebes gegen eine Rente wird zwischen der betrieblichen Veräußerungsrente und der betrieblichen Versorgungsrente unterschieden. Eine Veräußerungsrente liegt vor, wenn die Rente eine angemessene Gegenleistung für das übertragende Unternehmen darstellt. Dient die Rente hingegen in erster Linie dazu, den Lebensunterhalt des ausscheidenden Unternehmers zu sichern, spricht man von einer betrieblichen Versorgungsrente. Beide Formen können als Leibrente (Laufzeit hängt vom Leben einer oder mehrerer Personen ab) oder Zeitrente (feste Laufzeit) gestaltet werden.
    • Bei einer Ratenzahlung handelt es sich um eine Aufteilung des Kaufpreises, die dem Nachfolger die Finanzierung erleichtert. Die Zahlungen erstrecken sich über einen im Voraus eindeutig festgelegten Zeitraum.
    • Eine dauernde Last besteht aus wiederkehrenden Aufwendungen über einen Mindestzeitraum von zehn Jahren. Dauernde Lasten unterscheiden sich von Renten insbesondere dadurch, dass sie keine gleichmäßigen oder gleichbleibenden Leistungen voraussetzen. Sie können sich z. B. an der Umsatzhöhe des Unternehmens oder an den Lebenshaltungskosten des Verkäufers orientieren.
  • Schrittweise Übertragung durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
    Die schrittweise Übertragung eines Unternehmens an Familienmitglieder oder familienexterne Personen kann auch durch die Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass die Übergabe in Etappen erfolgen kann. Der Nachfolger wird am Betrieb beteiligt und somit zum Mitgesellschafter.

Verpachtung

In allen Fällen der Veräußerung des Unternehmens und auch im Fall der Schenkung geht das Eigentum an den Nachfolger über. Ist der Unternehmer nicht oder noch nicht bereit, diesen Schritt zu gehen, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen zu verpachten. Dem Unternehmer können somit laufende Einnahmen gesichert werden. 

Vermietung

Bei einer Vermietung werden dem Nachfolger in der Regel lediglich die Betriebsräume zur Nutzung gegen Entgelt überlassen. Im Unterschied zur Verpachtung kauft der Nachfolger in diesem Fall beispielsweise die Einrichtung und die Maschinen. Dies bedeutet aber im steuerlichen Sinne eine Unternehmensaufgabe mit der Konsequenz, dass die stillen Reserven aufgelöst und versteuert werden müssen. 

Management-Buy-out (MBO)

Wenn kein Nachfolger innerhalb der Familie gefunden wird, besteht die Möglichkeit, das Unternehmen an das eigene Management zu veräußern. Der Vorteil dabei ist, dass der neue Eigentümer sich bestens im Unternehmen auskennt und die Verkaufsverhandlungen erleichtert werden. 

Management-Buy-in (MBI)

Wenn ein Unternehmen von externen Managern übernommen wird, spricht man von einem Management-Buy-in. Der Vorteil für das Unternehmen besteht durch das Einbringen neuer Impulse in die Geschäftsführung. 

Stiftung

Besteht der Wunsch, das Unternehmen unabhängig von den Nachkommen zu erhalten, eignet sich dafür die Gründung einer Stiftung. Charakteristisch dabei ist die juristische Trennung des Stiftungsvermögens vom Stifter und dessen Nachkommen. Die Erben sind von der Unternehmensnachfolge ausgeschlossen, also praktisch "enterbt". Das Unternehmen zerfällt nicht in einzelne Erbteile, sondern bleibt durch die Stiftung erhalten. Die Stiftung ist eine vielfältig ausgestaltbare Rechtsform. Das Gesetz schreibt nur sehr wenig zwingend vor.