Sönke Schmidt

#23 Der Kaufvertrag

In dieser Podcast-Folge geht es um das Thema Unternehmenskaufvertrag. Dazu ist Sönke Schmidt, Rechtsanwalt und Notar Fachanwalt für Steuerrecht von der Kanzlei Güldenpfennig / Schmidt / Schroeter, zu Gast im Podcast. Wer im Internet nach einem Unternehmenskaufvertrag sucht, wird schnell fündig und kann dort auf Vorlagen beziehungsweise Muster Kaufverträge zugreifen. Was genau in einen Kaufvertrag gehört, ob ein Muster auch ausreichen kann und worauf Sie beim Abschluss des Kaufvertrages achten sollten, darum geht es in dieser Podcast-Folge.
Hallo und herzlich willkommen zum IHK-Podcast Nachfolge ist Vertrauenssache: Mein Name ist Miriam Postlep, und gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen von der IHK Kassel-Marburg berate ich zum Thema der Unternehmensnachfolge. 
Herzlich willkommen beim Podcast, Herr Schmidt, schön, dass Sie da sind.
Ich freue mich auch.
Wer erstellt denn den Kaufvertragsentwurf in der Regel, der Käufer oder die Verkäuferseite?
Ja, die klassische Juristenantwort: Es kommt drauf an! Das ist immer unterschiedlich, man kann im Prinzip aber sagen,
meistens macht es die Käuferseite
weil im Endeffekt die Käuferseite, sofern anwaltliche Hilfe, notarielle Beurkundung, erforderlich ist, im Zweifel auch die Kosten zu tragen hat, so dass in den meisten Fällen die Käufer durch ihre Anwälte, je nachdem wie groß das Projekt ist, Kaufverträge vorschlagen, erarbeiten. Und dann wird der Kaufvertrag dem Verkäufer zur Prüfung vorgelegt. In der Regel schaltet der dann auch Anwälte ein, und dann werden die Verträge zwischen den Anwälten ausgehandelt. Und wenn er beurkundungspflichtig ist, dazu kommen wir ja, denke ich, später noch im Rahmen unseres Gespräches, wird das Ding dann im Prinzip fertig ausgehandelt, schon dem Notar vorgelegt, so dass der Formalien noch unter Umständen einbauen muss, aber inhaltlich ist das Ding komplett ausgehandelt. Unterschied, wie gesagt, ist meistens, dass der Käufer das entscheidet, es gibt aber auch ungeklärte Fälle. Dass der Käufer, je nachdem wie stark er ist in seiner Position, dass er den Vertrag vorlegt, und dann geht es eben umgekehrt. Aber meistens, je größer der Deal wird, desto mehr wird das erstmal zwischen den Anwälten „ausgekaspert“. Es gibt aber auch Fälle aus meiner notariellen Praxis, wenn sich Verkäufer und Käufer gut kennen, wenn z. B. der Käufer ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ist, dann kann es auch durchaus sein, und das Ding ist beurkundungspflichtig, dass beide Seiten keine Anwälte einschalten, sondern dass gleich den Notar hinzugezogen wird. Das habe ich auch schon mal gemacht, dass ich mich dann mit den Parteien hinsetze und die notarielle Urkunde, sage ich jetzt mal, so ausgewogen aushandele, das gibt es auch, das ist aber eher selten.
Zu Beginn hatte ich ja gesagt, es gibt auch viele Vorlagen im Netz. Was würden Sie sagen, wie gut sind denn vielleicht auch diese Vorlagen, und wann sollte man denn einen Rechtsanwalt oder Notar in den Kaufprozess hinzuziehen?
Ja also, erstmal, es sind grundsätzlich durchaus gute Dinge im Netz, es sind aber auch schlechte Dinge, und das ist natürlich immer die Frage, hat man die Fähigkeit zu unterscheiden, zu erkennen, ob das ein schlechter Vertrag ist oder nicht. Also, wir Juristen können das erkennen, aber ob der Laie das erkennt, ist immer die Frage.
Sicherlich macht es erstmal Sinn, im Netz zu schauen und sich diese Verträge anzugucken, um mal ein Gefühl dafür zu bekommen.
Auch wenn man vielleicht später einen Anwalt einschaltet, aber dass man einfach mal sieht, da bin ich immer so ein Freund von „wie kann so ein Ding aussehen“. Deswegen macht es durchaus Sinn, wenn man sowas plant, dass man sich mal im Internet  oder auch bei der IHK solche Verträge ansieht. Das ist immer sinnvoll, dass man einfach nur ein Gefühl dafür auch kriegt, und dann ist es so eine Vorlage, reicht sicherlich dann einmal, wenn der Vertrag nicht beurkundungspflichtig ist. Und, ich sag mal, bei kleinen Deals, wenn Sie im Asset Deal, kommen wir sicherlich auch gleich noch mal dazu, den Unterschied zu erklären, im Asset Deal, wo Sie eigentlich nur Wirtschaftsgüter kaufen, und wenn das relativ überschaubar ist, da ist die große Frage, ob das dann unbedingt mit dem Anwalt gemacht werden muss, dann kann man sicherlich auch mit Formularen arbeiten. Beim Share Deal bin ich immer sehr vorsichtig wegen der Haftung, komme ich gleich noch mal zu, und beim Asset Deal, wenn das richtig in die paar Hunderttausend, Millionen geht, macht es auch wenig Sinn sicherlich, dass ist Sparen am falschen Ende.
Und jetzt hat mir schon so oft den Begriff Asset Deal und das andere wäre ja der Share Deal. Könnten Sie da bitte noch mal kurz drauf eingehen und sagen was gibt es vielleicht auch zu beachten ist und wo der wesentliche Unterschied liegt?
Also beim Asset Deal, wie schon der Begriff Assets sagt, ich verkaufe ich Wirtschaftsgüter. Einzelne Wirtschaftsgüter werden verkauft. Das heißt, ich habe dann bezüglich eines jeden Wirtschaftsguts eine sogenannte Einzelrechtsnachfolge und ich muss quasi jedes einzelne Wirtschaftsgut verkaufen. Also das heißt, das muss im Kaufvertrag auftauchen.
Alles was nicht im Kaufvertrag erwähnt wird, wird auch nicht verkauft. Und ich muss für jeden einzelnen Vermögensgegenstand eine Übertragung machen – Einzelrechtsnachfolge.
Also z.b. Gegenstände werden übereignet. Wenn ich Forderungen noch mit verkaufe, werden die abgetreten. Das ist sozusagen die Vollziehung. Und für jeden einzeln Übertragungsakt brauche ich eigentlich die Zustimmung des anderen Vertragspartners zum Beispiel. Vorteil beim Asset Deal: Ich kann keine Leichen kaufen, weil ich kaufe ja nur das was im Vertrag drin steht, nur die Assets. Was nicht drinsteht, kaufe ich auch nicht. Das heißt die Haftung ist in der Regel nicht so groß, als wenn Sie ein Share Deal machen. Wenn Sie einen Share Deal machen, kaufen Sie Anteile an der Gesellschaft. Dann kaufen Sie die Gesellschaft so, wie sie ist, mit Leichen und allem was da drin ist, was Sie unter Umständen nicht erkennten, das ist alles mit drin
Wenn Sie mehr über das Thema Unternehmensnachfolge erfahren möchten, dann würde ich mich freuen, wenn Sie diesen Podcast abonnieren und uns eine Bewertung hinterlassen. Viele weitere Informationen finden Sie in den Shownotes. Wenn Sie sonst noch konkrete Fragen haben oder Themenwünsche, dann freue ich mich über eine E-Mail an nachfolge@kassel.ihk.de.
Wir würden uns freuen, wenn Sie bei dem nächsten Podcast wieder mit dabei sind, wenn es heißt: Nachfolge ist Vertrauenssache! 
Das gesamte Interview mit Sönke Schmidt können Sie in unserem Podcast hören.

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