Chemikalienrecht│REACH

Unternehmen haben in vielfältiger Form mit chemischen Stoffen und Gemischen zu tun und sehen sich deshalb mit chemikalienrechtlichen Vorschriften konfrontiert.

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Zahlreiche Berufsgruppen, die Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen eine Sachkundebescheinigung, um ihre Tätigkeit ausführen zu dürfen. Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen ist das Ablegen einer theoretischen und praktischen Sachkundeprüfung Voraussetzung. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung sieht einige Ausnahmen von der Pflicht zum Erwerb einer Sachkundebescheinigung vor. Diese Ausnahmen werden an der Qualifikation der Personen, an der Art der Tätigkeit oder an der Art des Betriebs festgemacht.
Zuständige Behörde für Betriebszertifizierung in Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Chemikalienverbotsverordnung

Die Chemikalienverbotsverordnung untersagt den Handel mit bestimmten gefährlichen Stoffen. Die Verordnung enthält weiter verschiedene Beschränkungen für den Handel mit giftigen und sehr giftigen Stoffen. Sie formuliert außerdem Anforderungen an die erforderliche Sachkunde für den Handel mit gefährlichen Stoffen. Die ChemVerbV gilt auch für das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen im Versandhandel.
Als Voraussetzung für Inverkehrbringer von giftigen Stoffen gilt eine Erlaubnis sowie der Sachkundenachweis und die Zuverlässigkeit entsprechender Mitarbeiter. Zusätzliche Voraussetzung für das Inverkehrbringen von giftigen, sehr giftigen, hochentzündlichen und krebserzeugenden Gefahrstoffen sind verschiedene Informations- und Dokumentationspflichten.
Zuständige Behörde für die Handelserlaubnis in Hessen ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

REACH

Eines der wichtigsten Themen für die Europäische Wirtschaft ist die Stoffpolitik der Europäischen Union, die im System der Registrierung, Evaluierung und Anmeldung der Verwendung von Chemikalien (REACH) geregelt ist. REACH betrifft nicht nur die chemische Industrie, sondern über die Regelungen für nachgeschaltete Anwender jedes Unternehmen, das Stoffe und Produkte importiert, herstellt oder vertreibt.
In den unter "weitere Informationen" aufgeführten Links und Downloads finden Sie alles Wissenswerte zu REACH. Insbesondere kleine und mittelständische Produzenten, Importeure und Händler sollten ihre Betroffenheit prüfen.