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PPWR-Brief an EU-Politiker

Der kursiv markierte Bereich kann ausgetauscht und ergänzt werden. In jedem Fall sollte die kursive Markierung vor der Versendung durch Unternehmen aufgehoben werden.

Ms. Jessika Roswall
Commissioner for Environment, Water Resilience and a Competitive Circular Economy European Commission
Rue de la Loi 200
1049 Brussels
Belgium

Sehr geehrte Frau Roswall,
als mittelständischer Unternehmer/in aus Deutschland wende ich mich heute mit einer eindringlichen Bitte an Sie. Mit der geplanten Anwendung der Packaging und Packaging Waste Regulation (PPWR) ab 12.08.2026 drohen uns erhebliche zusätzliche Belastungen, welches mein Unternehmen in der wirtschaftlichen Existenz bedrohen. Es besteht dringender Handlungsbedarf die PPWR anzupassen.
Wir fordern, den Geltungsbeginn der PPWR – analog zur Verschiebung bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – um mindestens zwölf Monate zu verschieben, damit die noch offenen Auslegungsfragen geklärt, einheitliche europäische Verfahren geschaffen und den Unternehmen ausreichend Zeit für eine rechtssichere und praktikable Umsetzung eingeräumt werden kann.
Wir bekennen uns zum nachhaltigen Wirtschaften und Sehen den Handlungsbedarf Verpackungsabfälle zu reduzieren. Die Schaffung einer praktikablen und berechenbaren PPWR ist unerlässlich, um dieses Ziel zu erreichen und sicherzustellen. Dennoch muss zukünftiges Wirtschaften und Regulation Hand in Hand gehen. Dies sehen wir durch PPWR gefährdet.
So verlangt Artikel 44 Registrierungen in allen Mitgliedstaaten, in denen man als Unternehmen aktiv ist. In diesem Zusammenhang verlangt Artikel 45 die Benennung von Bevollmächtigten in anderen Ländern, wie dies bereits für den Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten erforderlich ist. Angesichts des deutlich geringeren Materialwerts und der Umweltauswirkungen von Verpackungen erscheint dies unverhältnismäßig. Der zusätzliche Aufwand wäre insbesondere für uns KMU enorm und würde den freien Warenverkehr im Binnenmarkt beeinträchtigen.
Die EU hat mit dem One-Stop-Shop (OSS) bei der Umsatzsteuer bewiesen, dass grenzüberschreitender Handel auch zentral, effizient und rechtssicher geregelt werden kann: Eine Registrierung, eine Meldestelle, ein Verfahren für alle 27 Mitgliedstaaten. Bei der PPWR geht man exakt den entgegengesetzten Weg: Jedes der 27 EU-Länder betreibt ein eigenes nationales Register, ein eigenes Lizenzsystem, eine eigene Behördenstruktur – mit unterschiedlichen Fristen, unterschiedlichen Mengendefinitionen, unterschiedlichen Sprachen und unterschiedlichen Sanktionsregimen.
Und ab dem 12. August 2026 kommt in jedem Land, in dem ein Unternehmen keine lokale Niederlassung hat, die Pflicht zur Benennung eines lokalen Bevollmächtigten hinzu. Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist Bürokratieaufbau in 27-facher Ausfertigung.
Wir schlagen daher folgende Anpassungen vor:
  1. Einführung eines EU-weiten One-Stop-Shop für EPR-Verpackungen, analog zum USt-OSS: eine Registrierung, eine Meldestelle, automatische Weiterleitung an die nationalen Systeme.
  2. Mengenschwellen, die KMU wirksam entlasten: Unternehmen mit weniger als 500 kg Verpackungen pro Land und Jahr müssen von der länderspezifischen Registrierungspflicht ausgenommen werden.
  3. Mehrsprachige, EU-einheitliche Registrierungsportale: Es kann nicht sein, dass z. B. eine Registrierung in Polen ausschließlich auf Polnisch möglich ist.
  4. Aussetzung der Sperrandrohungen auf Handelsplattformen bis ein funktionierendes, für KMU handhabbares System vorliegt.
  5. Übergangsfrist von mindestens 12 Monaten nach Einführung eines einheitlichen Verfahrens, bevor Sanktionen greifen.
Der freie Binnenmarkt ist ein Kernversprechen der Europäischen Union. Eine Verordnung, die faktisch nur von Großkonzernen mit eigenen Compliance-Abteilungen erfüllt werden kann, unterminiert dieses Versprechen. Kleine und mittelständische Unternehmen – das Rückgrat der europäischen Wirtschaft – werden durch diese Regulierung nicht geschützt, sondern vom grenzüberschreitenden Handel ausgeschlossen.

Ich bitte Sie dringend, sich dieser Thematik anzunehmen und sich für eine praxistaugliche Lösung einzusetzen.
Freundliche Grüße

Zusätzlich können Sie den Musterbrief an folgende eMail-Adressen der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Hessen schicken:
Aus Nordhessen:
Aus Hessen:
Eine Bitte: Sollten Sie die Europaabgeordneten anschreiben, nehmen Sie gern IHK-Umweltreferentin Elke Elsner mailto:elsner@kassel.ihk.de in cc