Deutsch
PPWR-Brief an EU-Politiker - Problematik Erzeugerkennzeichnung auf Verpackungen (Deutsch)
Der kursiv markierte Bereich kann ausgetauscht und ergänzt werden. In jedem Fall sollte die kursive Markierung vor der Versendung durch Unternehmen aufgehoben werden.
Ms. Jessika Roswall
Commissioner for Environment, Water Resilience and a Competitive Circular Economy European Commission
Rue de la Loi 200
1049 Brussels
Belgium
Sehr geehrte Frau Roswall,
Commissioner for Environment, Water Resilience and a Competitive Circular Economy European Commission
Rue de la Loi 200
1049 Brussels
Belgium
Sehr geehrte Frau Roswall,
als mittelständischer Unternehmer aus Deutschland wende ich mich heute mit einer eindringlichen Bitte an Sie. Mit der geplanten Anwendung der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ab dem 12.08.2026 drohen uns erhebliche zusätzliche Belastungen, die mein Unternehmen und zahlreiche weitere mittelständische Betriebe vor große praktische Herausforderungen stellen. Es besteht dringender Handlungsbedarf, die PPWR an entscheidenden Stellen praxisgerechter auszugestalten.
Wir fordern, den Geltungsbeginn der PPWR – analog zur Verschiebung bei der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) – um mindestens zwölf Monate zu verschieben, damit die noch offenen Auslegungsfragen geklärt, einheitliche europäische Verfahren geschaffen und den Unternehmen ausreichend Zeit für eine rechtssichere und praktikable Umsetzung eingeräumt werden kann.
Wir bekennen uns zu nachhaltigem Wirtschaften und sehen die Notwendigkeit, Verpackungsabfälle zu reduzieren. Die Schaffung einer praktikablen und berechenbaren PPWR ist unerlässlich, um dieses Ziel zu erreichen. Dennoch müssen wirtschaftliche Realitäten und regulatorische Anforderungen Hand in Hand gehen. Dies sehen wir durch einzelne Vorgaben der PPWR gefährdet.
Besonders problematisch sind die Anforderungen zur Identifizierung des verantwortlichen Erzeugers auf Verpackungen. Für zahlreiche Handelsunternehmen und Großhändler, die im Streckengeschäft (Dropshipping) tätig sind, kann diese Verpflichtung erhebliche Auswirkungen auf bestehende Geschäftsmodelle haben. So beziehen viele Händler Verpackungen oder verpackte Produkte über Lieferantennetzwerke und vertreiben diese unter eigener Marktpräsenz an ihre Kunden. Werden auf der Verpackung die Kontaktdaten des tatsächlichen Lieferanten oder Herstellers sichtbar ausgewiesen, besteht die Gefahr, dass Kunden diese Informationen unmittelbar nutzen, um Geschäftsbeziehungen unter Umgehung des Großhändlers aufzubauen. Dies würde die wirtschaftliche Funktion des Großhandels erheblich beeinträchtigen.
Nach der PPWR muss ein verantwortlicher Erzeuger identifizierbar sein. In vielen Fällen wäre daher der tatsächliche Hersteller oder Lieferant auf der Verpackung zu benennen. Für Handelsunternehmen, deren Geschäftsmodell auf der Vermittlung zwischen Hersteller und Endkunde beruht, führt dies jedoch zu erheblichen Wettbewerbsnachteilen. Die Regelung läuft damit Gefahr, etablierte Vertriebsstrukturen zu beeinträchtigen, ohne dass hierdurch ein zusätzlicher Nutzen für Verbraucher oder Umwelt entsteht.
Zwar eröffnet die sogenannte Erzeugerfiktion nach Artikel 21 PPWR grundsätzlich die Möglichkeit, dass sich ein Händler selbst als Erzeuger ausweist und die entsprechenden Verpflichtungen übernimmt. Damit könnte vermieden werden, dass die Kontaktdaten des tatsächlichen Lieferanten auf der Verpackung erscheinen. Allerdings führt dies in der Praxis zu einer vollständigen Übertragung der Erzeugerverantwortung auf den Händler. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen stellt dies einen zusätzlichen rechtlichen und administrativen Aufwand dar, der häufig außer Verhältnis zum angestrebten Zweck steht.
Wir schlagen daher folgende Anpassungen vor:
- Klarstellung der Kennzeichnungsvorschriften: Es sollte ausdrücklich zulässig sein, dass der für die Einhaltung der PPWR verantwortliche Wirtschaftsakteur angegeben wird, ohne dass zwingend die Kontaktdaten des tatsächlichen Herstellers oder Vorlieferanten offengelegt werden müssen.
- Schaffung einer „Responsible Economic Operator“-Lösung: Analog zu anderen EU-Rechtsakten sollte die Angabe eines verantwortlichen Wirtschaftsakteurs genügen, der für Behörden erreichbar ist und die Pflichten der PPWR erfüllt.
- Schutz legitimer Geschäftsinteressen: Die PPWR sollte ausdrücklich berücksichtigen, dass Handels- und Großhandelsunternehmen ihre Lieferantenbeziehungen schützen können, sofern die Rückverfolgbarkeit und Marktüberwachung weiterhin gewährleistet sind.
Der freie Binnenmarkt ist ein Kernversprechen der Europäischen Union. Regulierung sollte Transparenz und Nachhaltigkeit fördern, ohne dabei bewährte Vertriebs- und Handelsstrukturen unverhältnismäßig zu beeinträchtigen. Kleine und mittelständische Unternehmen bilden das Rückgrat der europäischen Wirtschaft. Ihre Wettbewerbsfähigkeit muss auch unter der PPWR erhalten bleiben.
Ich bitte Sie daher dringend, sich dieser Problematik anzunehmen und sich für eine praxistaugliche und verhältnismäßige Lösung einzusetzen.
Freundliche Grüße
Zusätzlich können Sie den Musterbrief an folgende eMail-Adressen der Mitglieder des Europäischen Parlaments aus Hessen schicken:
Aus Nordhessen:
Aus Hessen:
Christine Anderson:christine.anderson@europarl.europa.eu
Dr. Udo Bullmann: udo.bullmann@ep.europa.eu
Michael Gahler: michael.gahler@europarl.europa.eu
Dr. Sven Simon: sven.simon@ep.europa.eu
Dr. Udo Bullmann: udo.bullmann@ep.europa.eu
Michael Gahler: michael.gahler@europarl.europa.eu
Dr. Sven Simon: sven.simon@ep.europa.eu
Eine Bitte: Sollten Sie die Europaabgeordneten anschreiben, nehmen Sie gern IHK-Umweltreferentin Elke Elsner mailto:elsner@kassel.ihk.de in cc
