Elektro- und Elektronikgeräte
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt die Entsorgung gebrauchter Elektrogeräte, die durch die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) koordiniert wird. Deswegen dürfen elektrische oder elektronische Geräte nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller bzw. der Importeur oder Vertreiber bei der stiftung elektro-altgeräte register registriert ist. Das gilt sowohl für privat genutzte Geräte (b2c-Geräte) als auch für ausschließlich gewerblich genutzte Geräte (b2b-Geräte). Über die stiftung ear werden die dort registrierten Hersteller, Importeure oder Vertreiber in die Pflicht genommen, indem die stiftung ear die Bereitstellung von Sammelbehältern und die Abholung von Altgeräten auf den Wertstoffhöfen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger in der gesamten Bundesrepublik Deutschland koordiniert.
Denn bei b2c-Geräten gilt: Verbraucher können Altgeräte kostenlos bei kommunalen Sammelstellen abgeben. Die Entsorgung der eingesammelten Altgeräte ist Aufgabe der bei der stiftung ear registrierten Hersteller, Importeure oder Vertreiber von b2c-Geräten. Die stiftung ear ermittelt aus den regelmäßigen Mengenmeldungen die individuelle Rücknahmepflicht der einzelnen Unternehmen. Bei der Registrierung von b2c-Geräten ist daher zur Absicherung der Herstellerverantwortung eine sog. insolvenzsichere Garantie zu stellen.
Bei b2b-Geräten reicht es dagegen aus, wenn der Hersteller, Importeur oder Vertreiber bei der stiftung ear registriert ist und einmal im Jahr die in Verkehr gebrachten Mengen an die stiftung ear meldet. Der Hersteller, Importeur oder Vertreiber von b2b-Geräten ist zwar grundsätzlich für die Entsorgung der von ihm stammenden Altgeräte verantwortlich, kann aber mit seinen Kunden auch abweichende Regelungen treffen.
Seit dem 15. August 2018 gilt das ElektroG für neue Gerätegruppen. Auch für Produkte die bereits registriert sind, haben sich Änderungen ergeben. Die neuen Gerätegruppen, wie Möbel und Kleidung mit elektrischer Funktion (z.B. elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke) müssen bei der Stiftung ear registriert werden. Produkte die bereits registriert sind, wurden in die sechs neuen Gerätegruppen und den offenen Anwendungsbereich überführt. Weitergehende Informationen finden Sie bei der stiftung ear.
Seit dem 15. August 2018 gilt das ElektroG für neue Gerätegruppen. Auch für Produkte die bereits registriert sind, haben sich Änderungen ergeben. Die neuen Gerätegruppen, wie Möbel und Kleidung mit elektrischer Funktion (z.B. elektrisch verstellbare Schreibtische oder blinkende Kleidungsstücke) müssen bei der Stiftung ear registriert werden. Produkte die bereits registriert sind, wurden in die sechs neuen Gerätegruppen und den offenen Anwendungsbereich überführt. Weitergehende Informationen finden Sie bei der stiftung ear.