IHK Kassel-Marburg begrüßt die Vorschläge der Gaskommission

Wie die geplante Gaspreisbremse die Wirtschaft entlasten soll

Am 10. Oktober 2022 präsentierte die von der Bundesregierung einberufene Gaskommission die Vorschläge zur Dämpfung des massiv gestiegenen Gaspreises. Die geplante Gaspreisbremse wird von Seiten der IHK Kassel-Marburg als ein richtiges und wichtiges Signal bewertet. Der Präsident der IHK Kassel-Marburg, Jörg Ludwig Jordan, begrüßt die einfache Regelung der Gaspreisbremse: Das Instrument sorge für konkrete Entlastungen nicht nur für die Industrie, sondern auch für die Breite der Wirtschaft.
Der Zwischenbericht der Gaskommission sieht konkrete Entlastungen sowohl für Gewerbe und Privathaushalte als auch für die Industrie vor. Die wichtigsten Ergebnisse: 
Für Haushalte und Gewerbe (auch Industrie bis 1,5 Mio. kWh/a)
  • Als finanzielle Brücke bis zur regulären Einführung der Gaspreisbremse erhalten die Kunden eine Einmalzahlung im Dezember auf Basis des Verbrauchs, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde.
  • Voraussichtlich ab 1. März 2023 bis zum 30. April 2024 soll eine Gaspreisbremse gelten: Für 80 Prozent des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung von September 2022 zugrunde liegt, können Gewerbetreibende mit einem staatlich garantierten Bruttopreis (inkl. aller staatlich induzierter Preisbestandteile) von 12 Cent pro Kilowattstunde kalkulieren. Darüber hinaus gelten die vertraglich vereinbarten Arbeitspreise.
  • Analog zum Gaspreis soll für Bezieher von Fernwärme der Preis auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Verbrauchs gedeckelt werden.

Für Industrie (oberhalb 1,5 Mio. kWh/a)
  • Große industrielle Verbraucher (größer als 1,5 Mio. kWh/a), die über eine geregelte Lastgangmessung (RLM) verfügen, sollen ein Kontingent von 70 Prozent des Verbrauchs des Jahres 2021 zu einem Arbeitspreis (exkl. weitere Preisbestandteile) von 7 Cent pro Kilowattstunde erhalten können.
  • Diese Gaspreisbremse für große Industrieverbraucher soll ab 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024 gelten.
  • Ausgenommen sind Gaskraftwerke, um keine Anreize für die Gasverstromung zu geben.
  • Um die Wirksamkeit der Maßnahme sicherzustellen und um Missbrauch zu verhindern, erfolgt zum 31. Mai 2023 eine Zwischenprüfung durch die Bundesregierung

Hier finden Sie den vollständigen Zwischenbericht der Gaskommission und die Pressemeldung des Präsidenten der IHK Kassel-Marburg zur geplanten Gaspreisbremse
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