Solarenergie

Die Sonnenergie lässt sich vielfältig direkt nutzen. Solarzellen in Photovoltaikanlagen, solarthermische Kraftwerke und Sonnenkollektoren nutzen die Sonnenstrahlung ohne Umwege und wandeln die Strahlungsenergie in Strom oder Wärme um.

Die Nutzung von Solarenergie ist ein zentraler Baustein, um den Umstieg auf eine klimafreundliche Energieversorgung zu erreichen. Viele Unternehmen nutzen bereits die Solarenergie in Form von PV-Anlagen zur dezentralen, klimafreundlichen Stromversorgung oder Solarthermie-Anlagen, um klimafreundliche Wärme zu erzeugen.

  • Wirkungsgrad von PV-Anlagen, Nutzungspotenziale
  • Intelligente Kombination und ganzheitliche Betrachtung wichtig (ggf. Batteriespeicher, E-Mobilität, bi-direktionales Laden etc.)

Als Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg unterstützen wir Sie beispielsweise in Form einer Erstberatung zu möglichen Nutzungsmöglichkeiten, zu steuerrechtlichen Aspekten, Melde- und Registrierungspflichten sowie zu potenziellen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Sprechen Sie uns gerne an.

Die wichtigsten Informationen für PV-Anlagenbetreiber und zur IHK-Mitgliedschaft haben wir Ihnen hier kurz zusammengestellt:


Gesetzliche Mitgliedschaft bei der IHK als PV-Anlagenbetreiber


Entscheidend für die Begründung der gesetzlichen IHK-Mitgliedschaft ist das Vorliegen einer Betriebsstätte im IHK-Bezirk sowie das Vorhandensein einer objektiven Gewerbe-Steuerpflicht. Bei Photovoltaik-Anlagen gibt es diesbezüglich folgende Unterscheidung:

Photovoltaik-Anlagen unter 30 Kilowatt (peak)

Betreiber von Photovoltaik-Anlagen auf, an oder in Gebäuden mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt sind mit Verkündung des Jahressteuergesetzes 2022 von der objektiven Gewerbesteuerpflicht und somit von der IHK-Mitgliedschaft befreit. Diese Änderung gilt für den Erhebungszeitraum 2022 und die Folgejahre.

Photovoltaik-Anlagen über 30 Kilowatt (peak)

Von der Neuregelung des Jahressteuergesetzes 2022 nicht betroffen sind Photovoltaik-Anlagen-Betreiber, die eine installierte Leistung von mehr als 30 Kilowatt haben. Sie waren und bleiben objektiv gewerbesteuerpflichtig und damit auch gesetzliches Mitglied bei der IHK.

Befreiung von der IHK-Mitgliedschaft


Sie können uns online die notwendigen Informationen einfach zukommen lassen und wir prüfen, ob die Voraussetzungen für die Befreiung der IHK-Mitgliedschaft erfüllt sind. Wir benötigen von Ihnen nur wenige Angaben zu Ihrer PV-Anlage sowie als digitalen Nachweis einen der Installationsunterlagen oder einen Auszug aus dem Marktstammdatenregister.

Klicken Sie hier, um zum Online-Formular zu gelangen zu gelangen.