Europäischer Emissionshandel & CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Der Emissionshandel (ETS) ist das klimapolitische Leitinstrument der EU. Durch eine politisch festgesetzte Obergrenze wird festgelegt, wie viele Emissionen insgesamt ausgestoßen werden dürfen
Was ist der Europäische Emissionshandel?
Die am ETS teilnehmenden Unternehmen emittieren etwa 40 Prozent aller Treibhausgasemissionen der EU. Seit 2005 setzt die EU auf das System des Emissionshandels, um Anreize zur Reduktion von Treibhausgasemissionen bzw. von Tätigkeiten, die diese verursachen, zu schaffen. Durch eine politisch festgesetzte Obergrenze wird festgelegt, wie viele Emissionen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Seit 1. Januar 2021 läuft die vierte Handelsperiode.
Die Grundlagen der vierten Handelsperiode definiert die geänderte Emissionshandelsrichtlinie vom 14.03.2018 unionsweit einheitlich. Der Lineare Kürzungsfaktor wurde von 1,74 Prozent pro Jahr auf 2,2 Prozent gesenkt. Damit verläuft Zertifkateverknappung schneller als in der vorherigen Handelsperiode. Die Zuteilung erfolgt in zwei Perioden. Die kostenlose Zuteilung für energieintensive Industrieunternehmen sinkt von 30 Prozent der berechneten Zuteilung bis 2026 auf null Prozent im Jahr 2030. Es gibt Ausnahmen für von Carbon Leakage bedrohten Sektoren und bei der Fernwärme. Der Carbon-Leakage-Status wird durch die Handelsintensität, multipliziert mit der Emissionsintensität, dividiert durch die Bruttowertschöpfung bestimmt.
Die Menge der versteigerten Emissionsberechtigungen wird auf 57 % der Gesamtmenge festgesetzt. Allerdings gibt es einen Puffer für die kostenlose Zuteilung.
Europäischer Emissionshandel: Geplante Reformen und Ausweitung
Die geplante Reform des heute bestehenden europäischen Emissionshandel (EU-ETS) sieht vor, das Ausgangsniveau der zur Verfügung gestellten Emissionszertifikate einmalig abzusenken und den Pfad zur weiteren Reduzierung steiler werden zu lassen. Eine höhere Entnahme von Zertifikaten aus der Marktstabilitätsreserve soll zudem ermöglicht werden. Außerdem ist es geplant, den Anwendungsbereich des EU ETS um den Seeverkehr zu erweitern.
Die kostenlose Zuteilung für die energieintensive Industrie bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber nunmehr zu einem Teil an die Einhaltung von Bedingungen geknüpft und insbesondere für die Branchen reduziert, die vom Grenzausgleichsmechanismus CBAM erfasst sind. Luftfahrzeugbetreiber erhalten bereits ab 2026 keine kostenlose Zuteilung mehr.
Darüber hinaus ist ein zusätzliches Emissionshandelssystem (EU-ETS II) vorgesehen, der die Sektoren Verkehr und Gebäude einbezieht. Dieser soll im Jahr 2026 starten und ähnlich dem deutschen nEHS in einem sogenannten Upstream-Ansatz umgesetzt werden, also die Inverkehrbringer von Brennstoffen zur Abgabe von Zertifikaten verpflichten. Wie im nEHS gilt diese Abgabepflicht für alle relevanten Brennstoffe (Öl, Gas, Kohle), allerdings soll im Gegensatz zur Regelung im nEHS nur die Verbrennung dieser Energieträger in den genannten Sektoren bepreist werden. Ausgenommen von dem neuen Emissionshandel sollen Brennstoffverbräuche für die Erzeugung industrieller Prozesswärme sein.