EU Green Deal und EU-Taxonomie

Europa soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral werden. Der sogenannte „European Green Deal“ setzt hierfür neue Leitplanken und Spielregeln für die Wirtschaft: Zentrales Ziel ist die Reduzierung der CO2-Emissionen und eine ressourcenschonendere Produktion. Gleichzeitig soll durch Digitalisierung der Transformationsprozess weiter gefördert werden. Aber was steckt genau dahinter und auf was müssen sich Unternehmen einstellen? Wir geben Ihnen die wichtigsten Informationen rund um den Green Deal und die EU-Taxonomie als dessen zentraler Bestandteil.

Was ist der Green Deal?

Der Green Deal ist eine umfassende Strategie, um Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abzukoppeln. Die EU soll damit international eine Vorreiterrolle einnehmen und zeigen, dass sich wirtschaftlicher Wohlstand mit ambitionierten Klimaschutzzielen vereinbaren lässt. Übergeordnetes Ziel der Green Deals ist die Klimaneutralität der EU spätestens im Jahr 2050. Aber auch für 2030 wird ein deutlich höheres CO 2-Einsparziel angestrebt als bisher, nämlich eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % gegenüber 1990 statt bisher 40%.

Der Green Deal wird als weitreichendes Konzept für mehr Klima- und Umweltschutz auf Jahre hinaus die europäische Politik bestimmen und wirkt mit seinen Maßnahmen deutlich über die „klassische“ Umweltpoli­tik hinaus. Viele mit dem Green Deal verbundene legislative und nicht-legislative Initiativen werden direkt oder indirekt auf alle Bereiche der Wirtschaft einwirken.

Wie wird der Green Deal umgesetzt?

Der Green Deal wird Schritt für Schritt durch entsprechende Rechtsakte der EU-Kommission umgesetzt. Oft startet sie mit der Verkündung von Strategien oder Aktionsplänen, die selbst noch keine legislative Wirkung entfalten, aber konkrete Gesetzesinitiativen ankündigen. Vom Aktionsplan Kreislaufwirtschaft bis zur Wasserstoff-Strategie liegen inzwischen für alle wesentlichen Aspekte des Green Deals entsprechende Dossiers vor.

Das erste große Gesetzespaket, genannt „Fit for 55“, wurde von der EU-Kommission im Juli 2021 vorgestellt, u. a. mit Vorschlägen zur Neuordnung des europäischen Emissionshandels, einschließlich neuer Instrumente zur Vermeidung von Carbon Leakage, den Reformen der Erneuerbare Energien Richtlinie und der Energieeffizienz-Richtlinie sowie der Anpassung der CO 2-Flottengrenzwerte. Fast alle der „Fit for 55“-Rechtsakte sind mittlerweile zwischen Kommission, Parlament und Rat “ausverhandelt”, die meisten davon bereits im EU-Amtsblatt erschienen und damit rechtskräftig.

In anderen Bereichen, wie z. B. der Kreislaufwirtschaft und im Chemikalienrecht, sind die Gesetzgebungsverfahren noch nicht so weit fortgeschritten. Teilweise stehen auch hier schon Vorschläge der EU-Kommission zur Diskussion, andere Initiativen wurden bisher lediglich angekündigt.

Wie funktioniert die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie bezieht sich auf sämtliche Wirtschaftsaktivitäten. Zentraler Baustein der Taxonomie sind sechs Klima- und Umweltschutzziele, die in folgender Grafik dargestellt sind.
1. Bekämpfung des Klimawandels
2. Anpassung an den Klimawandel
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
5. Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme
Im Rahmen der Taxonomie-Verordnung gilt eine Wirtschaftsaktivität als taxonomiekonform, wenn sie einen Beitrag zu mindestens einem der oben genannten Ziele liefert und kein anderes Ziel wesentlich beeinträchtigt („Do No Significant Harm“). Darüber hinaus muss die Wirtschaftsaktivität die Einhaltung des Mindestschutzes (OECD-Leitsätze) sicherstellen, z. B. internationale Standards zur Einhaltung von Menschenrechten.


Was kommt auf die Unternehmen zu?

Mit der EU-Taxonomie-Verordnung zieht vor allem neue Berichtspflichten für Unternehmen nach sich, d.h. die Anzahl berichtspflichtiger Unternehmen wird deutlich erhöht: Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen darüber berichten, in welchem Umfang ihre Wirtschaftsaktivitäten nachhaltig im Sinne der Taxonomie-Ziele sind. Dies betrifft zunächst die Ziele 1 (Klimaschutz) und 2 (Anpassung an den Klimawandel). Die weiteren Ziele der Taxonomie und deren Einhaltung werden sukzessive ausgearbeitet und sodann verbindlich vorgegeben. Vorgesehen ist, dass die Umweltziele 3 bis 6 im Jahr 2023 verabschiedet werden.
Diese erweiterte Nachhaltigkeitsberichterstattung soll durch die neue EU-Taxonomie auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung gestellt werden, d.h. beteiligt sich ein Unternehmen an der Finanzierung nachhaltiger Aktivitäten, soll dies von Finanzmarktakteuren wahrgenommen werden. Durch die erhöhte Transparenz nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten soll insbesondere Greenwashing verhindert werden. Dies soll zu mehr Investitionen in das Unternehmen führen.

Die erhöhten Anforderungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) geregelt. Hier können Sie sich über die konkreten Standards und Verpflichtungen zur CSRD informieren und prüfen, ob Sie als Unternehmen betroffen sind.

Was können Unternehmen jetzt tun?

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