Entlastung für kleine Unternehmen

Energie-Mikrodarlehen Hessen endet am 31.12.2023

Um Unternehmerinnen und Unternehmer in Hessen bei den negativen Inflationseffekten, insbesondere den stark gestiegenen Energiepreisen, zu entlasten, hatten das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und das Hessische Finanzministerium gemeinsam mit der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) ein neues Hilfsprogramm auf die Beine gestellt.
Seit dem 15. Dezember 2022 können hessische Kleinunternehmen mit bis zu 50 Vollzeit-Beschäftigten, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Selbstständige das neue Energie-Mikrodarlehen Hessen beantragen.
Dabei handelt es sich um einen Kredit über mindestens 3000 Euro, der direkt bei der WIBank und ihren Kooperationspartnerinnen und -partnern beantragt werden kann. Das maximale Kreditvolumen beträgt das Fünffache der Energiekosten und bis zu 15 Prozent des Umsatzes im Referenzjahr 2021, maximal aber 50.000 Euro. Mit dem Energie-Mikrodarlehen können Betriebsmittel, konkret Energiebeschaffungskosten für Wärme und Strom, finanziert werden.
„Wir unterstützen kleine hessische Unternehmen und Selbständige durch das neue Energie-Mikrodarlehen, wenn es knapp wird. Denn die vom Bund beschlossene Gas- und Strompreisbremse wird zwar helfen, riesige Kostensprünge bei den Energierechnungen zu vermeiden. Zur Wahrheit gehört aber auch: Auf viele können trotzdem stärkere Belastungen zukommen. Hessischen Unternehmen werden wir in dieser angespannten Situation gezielt helfen können, um kurzfristige Liquiditätsbedarfe abzudecken. Hessen steht zusammen!“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Finanzminister Michael Boddenberg. 
Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Startjahren. Der Festzinssatz liegt bei 4 Prozent pro Jahr und gilt für die gesamte Darlehenslaufzeit, Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Antragstellende sind natürliche Personen, die unternehmerisch im Haupt- oder Nebenerwerb tätig sind sowie Angehörige der freien Berufe. Außerdem muss das Unternehmen bereits seit 31. Dezember 2021 bestehen.
„Die WIBank hat als Förderbank den Anspruch, auch in Krisen jederzeit handlungsfähig zu sein. Deshalb freut es uns, dass wir gemeinsam mit dem Hessischen Wirtschaftsministerium und dem Hessischen Finanzministerium das neue Energie-Mikrodarlehen in kurzer Zeit auflegen konnten. Wichtig für uns ist auch der enge Schulterschluss mit unseren Partnern, beispielsweise den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern und den regionalen Wirtschaftsfördergesellschaften. Von dieser starken Partnerschaft profitieren die Unternehmerinnen und Unternehmer in Hessen“, sagte Dr. Michael Reckhard, Mitglied der WIBank-Geschäftsleitung.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der WIBank. Alle benötigten Unterlagen sowie ausführliche Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Homepage der WIBank-Seite zu finden. Die Antragsfrist endet am 31.12.2023.