Handel mit Großbritannien

Brexit: Änderungen für Unternehmen seit dem 1. Januar 2021

Handels- und Kooperationsabkommen EU-UK: vorläufige Anwendung wird verlängert
Das Vereinigte Königreich hat am 23. Februar 2021 dem Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt, das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich zwei Monate länger als ursprünglich geplant, nämlich bis Ende April, vorläufig anzuwenden. Die Verlängerung habe rein technische Gründe, denn sie diene dazu, genug Zeit für den Abschluss der juristisch-sprachlichen Überarbeitung des Abkommens in allen 24 Sprachen zu schaffen und so seine Prüfung durch das Europäische Parlament und den Rat zu ermöglichen.

Wesentliche Punkte des Abkommens  

Zölle: 

  • Keine Zölle oder Quoten auf gehandelte Waren, wenn die vereinbarten Ursprungsregeln eingehalten werden
  • Händler können den Ursprung der verkauften Waren selbst bescheinigen und von der "vollen Kumulierung" profitieren (d. h. die Verarbeitung zählt auch zum Ursprung)
  • Gegenseitige Anerkennung von Programmen für "Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte" für leichtere Zollformalitäten und einen reibungsloseren Warenfluss
  • Gemeinsame Referenzdefinition von internationalen Standards und die Möglichkeit zur Selbsterklärung der Konformität von Produkten
  • Spezifische Erleichterungsregelungen u. a. für Wein, Automobile, Pharmazeutika und Chemikalien 

Digitaler Handel und öffentliche Beschaffung: 

  • Erleichterungen für kurzfristige Geschäftsreisen und temporäre Entsendungen von hochqualifizierten Mitarbeitern
  • Beseitigung von Hindernissen für den digitalen Handel, bei gleichzeitiger Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
  • Öffentliche Beschaffungsmärkte in UK sind offen für EU-Unternehmen im Vereinigten Königreich und umgekehrt

Warentransport: 

  • Unbegrenzter Flugverkehr zwischen EU- und UK-Flughäfen sowie die Möglichkeit ergänzender bilateraler Verbindungen für Extra-EU-Fracht (z. B. Paris-London-New York)
  • Zusammenarbeit bei Flugsicherheit, Luftsicherheit und Luftverkehrsmanagement
  • Bestimmungen zu Bodenabfertigung und Passagierrechten, zusätzlich zu den Level-Playing-Field-Klauseln zu Umwelt, sozialen Fragen und Wettbewerb
  • Unbegrenzter Straßentransport für Spediteure, Transport von Gütern zwischen der EU und dem UK sowie volle Transitrechte über das jeweils andere Territorium
  • Bestimmungen zu Arbeitsbedingungen, Verkehrssicherheit und fairem Wettbewerb, zusätzlich zu den horizontalen Wettbewerbsklauseln
  • Klauseln zu Umwelt, sozialen Fragen und Wettbewerb

EU-Programme:

UK nimmt an 5 EU-Programmen teil: Horizon Europe (Forschung und Innovation), Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm, ITER (Fusionsversuchsanlage), Copernicus (Erdüberwachungssystem), Zugang zu EU-Satellitenüberwachung und -verfolgung.

Das müssen Unternehmen beim Handel mit Großbritannien beachten:

  • Im Warenverkehr mit UK sind Zollbestimmungen und Zollformalitäten zu beachten
  • Eine europäische EORI-Nummer ist für Im- und Exporte verpflichtend
  • Konformitätsbewertungen und Zertifizierungen, die von Prüfstellen aus dem Vereinigten Königreich ausgestellt werden, sind innerhalb der EU nicht mehr gültig
  • Britische Betriebsgenehmigungen und Bescheinigungen für Verkehrsunternehmen verlieren in der EU ihre Gültigkeit
  • Beim Handel mit Dienstleistungen fallen die Niederlassungsfreiheit und der freie Dienstleistungsverkehr weg
  • Für UK gelten Export- und Importverbote für chemische Produkte, Abfall- und Dual-Use-Güter
  • Bei der Datenübermittlung sind besondere Vorschriften und Garantien notwendig 
  • In UK gegründete und nicht umgewandelte Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland unterliegen unbeschränkter persönlicher Haftung
  • Die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen findet keine Anwendung
Auswirkungen des Brexit auf die deutsche Wirtschaft – Sonderauswertung - IHK-Umfrage "Going International 2022"
An der bundesweiten Unternehmensbefragung „Going International 2022“ der IHK-Organisation haben im Februar 2022 knapp 2.700 auslandsaktive Unternehmen mit Sitz in Deutschland teilgenommen. 1.500 Unternehmen davon haben Geschäfte mit dem Vereinigten Königreich. Deren Einschätzungen zu den Auswirkungen des Brexit lesen Sie in der "Brexit-Sonderauswertung"
Angabe der EORI-Nummer in Rechnungen bei Exporten ins Vereinigte Königreich
Aktuell fordern einige Speditionen und KEP-Dienstleister im Zusammenhang mit der Beförderung und Zollabwicklung von Exporten ins Vereinigten Königreich von deutschen Unternehmen, ihre EORI-Nummer in Rechnungen anzugeben. Hierzu weisen wir auf folgendes hin:
Rechnungen in das Vereinigte Königreich unterliegen keinen besonderen Formvorschriften. Sie können so ausgestellt werden, wie Rechnungen in andere Drittländer auch (beispielsweise in die Schweiz). Da es sich um eine Nettorechnung handelt, muss eine Begründung dafür enthalten sein, sinngemäß wäre das der Vermerk „steuerfreie Ausfuhrlieferung“. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich, auch nicht falls eine Erklärung zum Ursprung darauf abgegeben wird. Es gibt keine Vorgaben zu einer bestimmten Anzahl von Kopien. Die EORI des GB-Importeurs kann, muss aber nicht auf der Rechnung enthalten sein. Diese Information kann genauso formlos über das Versandavis mitgeteilt werden. Die Angabe der EORI-Nummer des DE-Exporteurs ist zollrechtlich nicht vorgeschrieben! Sie sollte daher nicht ohne weiteres auf der Rechnung genannt werden, u. a. um etwaigen Missbrauch durch Dritte vorzubeugen (z. B. Zollanmeldungen durch Dritte auf diese EORI-Nummer ohne Kenntnis des EORI-Inhabers). (DIHK)
Brexit-Helpline für Bürger und Unternehmen
Die Europäische Kommission hat über das Europe-Direct-Kontaktzentrum einen zentralen Service für alle Fragen im Zusammenhang mit den künftigen Beziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich eingerichtet. Über diese Kontaktstelle können Fragen in allen 24 EU-Sprachen per Telefon unter 00 800 67891011 oder über ein Webformular gestellt werden. 
Zusätzlich hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auch eine Hotline für Unternehmerinnen und Unternehmer mit Fragen zur Brexit-Entscheidung eingerichtet. Telefonnummer: 030 340 6065 61, E-Mail: brexit@buergerservice.bund.de
Brexit-Checkliste: Are you ready for Brexit?
Was bedeutet der EU-Austritt Großbritanniens für das Tagesgeschäft? Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat eine Checkliste erarbeitet, die Unternehmen eine Hilfestellung bietet, die sich umfassend auf den Brexit vorbereiten möchten. Die 18 wichtigsten Aspekte, die Unternehmen mit Blick auf den britischen EU-Austritt berücksichtigen sollten, listet die DIHK-Checkliste "Are you ready for Brexit?" in den Rubriken "Warenverkehr", "Transport, Finanzdienstleistungen und Versicherungen", "Personal und Bildung/Berufsbildung", "Verträge", "Markenrechte und Zertifizierungen", "Steuern" sowie "Gesellschaftsrecht".
Leitfaden für Spediteure – Der Leitfaden enthält Informationen über den praktischen Ablauf des Warenverkehrs seit 1. Januar 2021. Er betrifft den Transport zwischen der Europäischen Union (EU) und Großbritannien (England, Schottland und Wales). Für Nordirland gelten durch das Nordirland-Protokoll des Austrittsabkommens Sonderregeln. Anforderungen an Fahrer: Der Leitfaden enthält auch eine Übersicht zu den Dokumenten, die die Fahrer vorlegen müssen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass ab 1. Oktober 2021 ein Reisepass für die Einreise in das Vereinigte Königreich notwendig ist. Bisher ist für EU-Bürger ein Personalausweis ausreichend.
Umsatzsteuer - BMF veröffentlicht Anwendungsschreiben zu den Konsequenzen des Austritts Großbritanniens aus der EU.
Exportkontrolle - Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat ein Merkblatt zum Thema "Brexit und Exportkontrolle" veröffentlicht.

Einigung zur Umsetzung des Nordirland-Protokolls

Am 27. Februar 2023 haben sich die Europäische Union und Großbritannien auf einen Rahmen für die Umsetzung des Nordirland-Protokolls verständigt, das ein wesentlicher Teil des Brexit-Austrittsabkommens ist. Im sogenannten „Windsor Framework“ sind einige Punkte vereinbart worden, die zur Überwindung der aktuellen Konflikte beitragen sollen. Weitere Informationen