Weiterbildungsstipendium

Durch die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell bei der beruflichen Weiterqualifizierung unterstützt werden.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich alle erfolgreichen Ausbildungsabsolventen, deren
  • Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK Kassel-Marburg eingetragen war,
  • und die zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 sind.
Das Programm richtet sich an junge berufliche Nachwuchskräfte,
  • die ihre Abschlussprüfung mit mind. 87 Punkten beziehungsweise der Durchschnittsnote 1,9 bestanden haben
  • oder sich während der Berufsausbildung im Ausbildungsbetrieb oder Berufsschule besonders bewährten (begründeter Vorschlag des Ausbildungsbetriebs/Berufsschule erforderlich).
Achtung: Wenn Sie diese Kriterien erfüllen, garantiert Ihnen das nicht automatisch eine Aufnahme in das Förderprogramm. Meistens liegen mehr Bewerbungen vor, als Stipendiatenplätze zur Verfügung stehen. Es entscheidet ein Auswahlverfahren.
Wo kann ich mich um Aufnahme ins Förderprogramm bewerben?
Bei Interesse am Förderprogramm wenden Sie sich bitte per E-Mail mit folgenden Angaben
- Name, Vorname
- private E-Mailadresse

- private Telefonnummer
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- PLZ, Ort, Straße
- Ausbildungsberuf, Prüfungsergebnis, Zeugnisdatum
- voraussichtlicher Beginn und die Dauer der geplanten Weiterbildung/des berufsbegleitenden Studiums
an Ihren Ansprechpartner (je nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens):
A-K: IHK Servicezentrum Werra-Meißner, Verena Rudolph, E-Mail: rudolph@kassel.ihk.de
L-Z: IHK Servicezentrum Hersfeld-Rotenburg, Kathrin Kimpel, E-Mail: kimpel@kassel.ihk.de
 
Der Förderzeitraum beginnt im Januar eines Jahres und dauert für den Rest des Aufnahmejahres plus zwei volle Kalenderjahre.
Bewerbungsfristen:
Gewünschter Aufnahmetermin
Frist für Interessenbekundung
(E-Mail-Kontaktaufnahme)
Bewerbungsfrist
1. Januar eines Jahres
15. Oktober des Vorjahres
31. Oktober des Vorjahres
Im Dezember eines jeden Jahres fällt die Entscheidung über die Aufnahme ins Förderprogramm.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel – berufsbegleitende Maßnahmen:
  • Lehrgänge für fachbezogene berufliche Qualifikationen,
  • die Vorbereitung auf Prüfungen der höheren Berufsbildung (zum Beispiel Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/-frau),
  • der Erwerb fachübergreifender und allgemeiner beruflicher oder sozialer Kompetenzen (zum Beispiel Fremdsprachen, IT-Themen, Konflikt- und Projektmanagement),
  • unter bestimmten Voraussetzungen auch ein berufsbegleitendes Studium.
Es gibt eine Vielzahl von Angeboten der verschiedensten Veranstalter. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus. Über die Förderfähigkeit entscheidet die IHK.
Wie lange und wie hoch wird gefördert?
Durch das Weiterbildungsstipendium können Stipendiaten/Stipendiatinnen ab dem Zeitpunkt der Aufnahme maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Kalenderjahre) eine Förderung von bis zu 8.700 Euro erhalten. Ihr Eigenanteil beläuft sich auf zehn Prozent der förderfähigen Kosten pro Maßnahme. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der IHK beantragt werden.
Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung durch die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung zur Verfügung. Das Förderprogramm wird von der Industrie- und Handelskammer betreut, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Antragstellers eingetragen war. Sie übernimmt die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten, entscheidet nach Maßgabe der Förderrichtlinien über die Förderfähigkeit von Weiterbildungsmaßnahmen, berechnet die förderfähigen Maßnahmekosten und zahlt die Förderbeiträge aus.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer Weiterbildungsstipendiaten SBB und der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB)