IHK Kassel-Marburg

Technischer Fachwirt / Technische Fachwirtin (Geprüfte/r)

Technische Fachwirte überwachen Produktionsabläufe, entscheiden über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel und gewährleisten deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft. Sie setzen ihre Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch um und planen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft und führen diese durch. Sie führen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele, leiten sie zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln an und führen sie in ihre Arbeitsbereiche ein.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Fachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Technische Fachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Verordnung:
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen (Teilnahme) der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung haben.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Termine und Informationen rund um die Prüfung sowie weitere Informationen zum Prüfungsablauf.
Wir haben für Sie ergänzend zur Verordnung unter Downloads eine Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung zusammengefasst.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie von der IHK Kassel-Marburg zugeschickt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss mit der zuständigen Mitarbeiterin der IHK Kassel-Marburg in Verbindung, damit Ihnen die Unterlagen zugeschickt werden und Sie sich bis zum Anmeldeschluss anmelden können.
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung
jeweils am 1. Dezember
Herbstprüfung
jeweils am 1. Juni
Prüfungsgebühr: