IHK Kassel-Marburg

Logistikmeister/-in (Geprüfte/r)

Gepr. Logistikmeister/-innen planen, steuern und überwachen Waren- und Materialflüsse von der Güterannahme bis zum Versand. Sie arbeiten für Verkehrs- und Transportunternehmen, etwa in den Bereichen Spedition, Umschlag und Lagerwirtschaft oder in den Unternehmen der unterschiedlichsten Wirtschaftszweige im Bereich Logistik.

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Verordnung:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus ein Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zur Tätigkeit eines Geprüften Logistikmeisters / einer Geprüften Logistikmeisterin aufweisen. Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, d. h. die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Der Prüfungsnachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Ausbilderprüfung) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Termine und Informationen rund um die Prüfung sowie weitere Informationen zum Prüfungsablauf.
Wir haben für Sie ergänzend zur Verordnung unter Downloads eine optische Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung zusammengefasst.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie von der IHK Kassel-Marburg zugeschickt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss mit der zuständigen Mitarbeiterin der IHK Kassel-Marburg in Verbindung, damit Ihnen die Unterlagen zugeschickt werden und Sie sich bis zum Anmeldeschluss anmelden können.
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung
jeweils am 31. Januar
Herbstprüfung
jeweils am 30. Juni
Prüfungsgebühr: