IHK Kassel-Marburg

Industriemeister/-in Fachrichtung Holzverarbeitung (Geprüfte/r)

Geprüfte Industriemeister Fachrichtung Holzverarbeitung sind befähigt in Betrieben unterschiedlicher Größe der Holzindustrie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen. Sie sind in der Lage, sich auf verändernde Technologien und Herstellungsverfahren, auf veränderte Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Holzverarbeitung“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Holzverarbeitung“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Rechtsvorschriften:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen” ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der der Fachrichtung Holztechnik zugeordnet werden kann, und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen gewerblich-technischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens 4jährige einschlägige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Holzverarbeitung gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung bzw. Rechtsvorschrift über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Ergänzend zu den Rechtsvorschriften finden Sie unter Downloads eine Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung.
Prüfung:
Die schriftlichen Prüfungen im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" werden zu regionalen Terminen durchgeführt. Grundlage für die Aufgabenerstellung sind die Rechtsvorschriften. Die schriftlichen Prüfungen der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen werden zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Hier finden Sie die Termine.
Anmeldung zur Prüfung:
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben (Termine, organisatorischer Ablauf, Bewertung, mündliche Prüfung, Wiederholungsprüfung etc.) wenden Sie sich bitte ausschließlich an die IHK Kassel-Marburg Prüfungen Weiterbildung. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung
jeweils am 1. Dezemberg
Bitte beachten Sie, dass später eingehende Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Prüfung zum/zur Gepr. Industriemeister/-in Fachrichtung Holzverarbeitung wird von der IHK Kassel-Marburg nicht regelmäßig, in enger Abstimmung mit dem Bildungsträger, durchgeführt. Bitte nehmen Sie ca. sechs Monate vor der geplanten Prüfung Kontakt mit uns auf. Wir teilen Ihnen dann mit, ob die Prüfung zu dem gewünschten Termin von uns angeboten wird. Des Weiteren erhalten Sie dann die benötigten Anmeldeunterlagen von uns.
Prüfungsgebühr: