Bankfachwirt/-in (Geprüfte/r)
Geprüfte Bankfachwirte sind befähigt, in der Kreditwirtschaft qualifizierte Fachaufgaben eigenverantwortlich zu übernehmen. Auf der Basis betriebswirtschaftlicher, volkswirtschaftlicher und rechtlicher Zusammenhänge sollen sie kreditwirtschaftliche Sachverhalte bewerten und die Erkenntnisse in praktisches Handeln im Kreditinstitut umsetzen. Im Zusammenhang mit vertieftem Fachwissen sollen sie organisatorisch-methodische und dispositive Kenntnisse als Grundlage für die Übernahme von Organisations- und Führungsaufgaben nachweisen.
Berufsprofil und Gliederung der Prüfung
Verordnung:
Link zur Verordnung
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Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als „Bankkaufmann/Bankkauffrau“ oder „Sparkassenkaufmann/Sparkassenkauffrau“ und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und eine weitere Berufspraxis von mindestens drei Jahren oder
- eine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben in der Kreditwirtschaft haben.
Zu einem zusätzlichen Prüfungsbereich aus dem Prüfungsteil „Spezielle Qualifikation“ ist zuzulassen, wer bereits eine Prüfung zum Bankfachwirt/Bankfachwirtin bestanden hat.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Termine und Informationen rund um die Prüfung sowie weitere Informationen zum Prüfungsablauf.
Wir haben für Sie ergänzend zur Verordnung unter Downloads eine Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung zusammengefasst.
Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie von der IHK Kassel-Marburg zugeschickt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss mit der zuständigen Mitarbeiterin der IHK Kassel-Marburg in Verbindung, damit Ihnen die Unterlagen zugeschickt werden und Sie sich bis zum Anmeldeschluss anmelden können.
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung
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jeweils am 1. Dezember
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Herbstprüfung
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jeweils am 1. Juni
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Prüfungsgebühr:
630,00 EUR gem. der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg