IHK Kassel-Marburg

Fachkraft für Produktionsorganisation IHK

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Rechtsvorschriften:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen gewerblich-technischen Ausbildungsberuf und anschließend eine mindestens einjährige Berufspraxis,
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis, 3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Die Berufspraxis im Sinne des Abs. 1 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben
(3) Abweichend von Absatz 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Ergänzend zu der Rechtsvorschrift finden Sie unter Downloads eine optische Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung.
IHK-Rahmenplan:
Der Rahmenplan der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg gibt Ihnen einen genauen Einblick in die inhaltlichen Handlungsbereiche/Fachgebiete dieser Weiterbildung.
Prüfung:
Die schriftlichen Prüfungen im Handlungsbereich 1 und 2 werden zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Die schriftlichen Prüfungen in den Handlungsbereichen 3, 4 und 5 werden zu regionalen Terminen durchgeführt. Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die Rechtsvorschrift.
Anmeldung zur Prüfung:
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben (Termine, organisatorischer Ablauf, Bewertung, mündliche Prüfung, Wiederholungsprüfung etc.) wenden Sie sich bitte ausschließlich an die IHK Kassel-Marburg Prüfungen Weiterbildung. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Prüfung zum/zur Fachkraft für Produktionsorganisation IHK wird unregelmäßig, in enger Abstimmung mit den Bildungsträger durchgeführt. Bitte nehmen Sie ca. sechs Monate vor der geplanten Prüfung Kontakt mit uns auf. Wir teilen Ihnen dann mit, ob die Prüfung zu dem gewünschten Termin von uns angeboten wird. Des Weiteren erhalten Sie dann die benötigten Anmeldeunterlagen von uns.
Prüfungsgebühr: