IHK Kassel-Marburg

Fachwirt/-in für Holzindustrie und Holzhandel

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Rechtsvorschriften:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens dreijährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung in der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, das nicht länger als zwei Jahre zurück-liegt, und
  2. im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und in den in Absatz 1 Nummer 2 bis 5 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung oder aufgrund einer anderen öffentlich-rechtlichen Regelung, wenn die nachgewiesenen Kenntnisse den Anforderungen nach den §§ 2 bis 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung gleichwertig sind, zu erbringen.
(4) Die Berufspraxis nach Absatz 1 und 2 muss im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich in der Holzindustrie/im Holzhandel erworben sein und wesentliche Bezüge zu den Aufgaben „Fachwirt für Holzindustrie und Holzhandel“ oder zur „Fachwirtin für Holzindustrie und Holzhandel“ nach § 1 Absatz 2 haben.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine “Zulassungsanfrage” zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Ergänzend zu den Rechtsvorschriften finden Sie unter Downloads eine optische Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung.
DIHK-Rahmenplan:
Der Rahmenplan des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zum ersten Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gibt Ihnen einen genauen Einblick in die inhaltlichen Fachgebiete dieser Teilprüfung.
Prüfung:
Die schriftliche Prüfung der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikation“ (vier schriftliche Prüfungen) wird zu bundeseinheitlichen Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben durchgeführt. Eine Grundlage für die Aufgabenerstellung ist der Rahmenplan. Die Erstellung der Prüfungsaufgaben wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert. Die schriftliche Prüfung der Teilprüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ (zwei Aufgabenstellungen) wird zu regionalen Terminen mit regionalen Aufgaben durchgeführt. Eine Grundlage für die Aufgabenerstellung sind die Rechtsvorschriften. Die Erstellung der Prüfungsaufgaben wird von der IHK Kassel-Marburg organisiert.
Anmeldung zur Prüfung:
Die Prüfung zum/zur Gepr. Fachwirt/-in für Holzindustrie und Holzhandel wird von der IHK Kassel-Marburg unregelmäßig, in Abstimmung mit dem Bildungsträger durchgeführt.
Prüfungsgebühr: