IHK Kassel-Marburg

Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation (Geprüfte/r)

Projektorganisation, effizientes Management, E-Business und die zunehmende Internationalisierung bestimmen das Fortbildungsprofil „Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation“. Die „Büro-Profis" können in allen Branchen und Wirtschaftszweigen eingesetzt werden und beschäftigen sich mit umfassenden Büroleitungstätigkeiten. Sie nutzen betriebs- und personalwirtschaftliche Steuerungsinstrumente und setzen ihre Aufgaben und Projekte eigenständig und teamorientiert um. Zu ihren Tätigkeiten gehören ebenso die Optimierung der Qualität von Arbeitsprozessen und die Unterstützung der Führungsebene. Die Fortbildung dient der Weiterqualifizierung nach der beruflichen Erstausbildung im Bereich der Bürowirtschaft.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss “Gepr. Fachwirt für Büro- und Projektorganisation” beziehungsweise „Geprüfte Fachwirtin für Büro und Projektorganisation“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Verordnung:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
An der Prüfung können Sie teilnehmen, wenn
  1. Sie eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Fachwirt für Büro- und Projektorganisation/einer Geprüften Fachwirtin für Büro- und Projektorganisation gemäß § 1 Absatz 2 der Verordnung haben.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Termine und Informationen rund um die Prüfung sowie weitere Informationen zum Prüfungsablauf.
Wir haben für Sie ergänzend zur Verordnung unter Downloads eine optische Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung zusammengefasst.
Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie von der IHK Kassel-Marburg zugeschickt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss mit der zuständigen Mitarbeiterin der IHK Kassel-Marburg in Verbindung, damit Ihnen die Unterlagen zugeschickt werden und Sie sich bis zum Anmeldeschluss anmelden können.
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung
jeweils am 30. November
Herbstprüfung
jeweils am 31. Mai
Prüfungsgebühr: