Betriebswirt/-in (Geprüfte/r)
Geprüfte Betriebswirte sind qualifiziert, die betriebswirtschaftlichen Ziele eines Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben wahrzunehmen. Dabei sind die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen eines nachhaltigen Wirtschaftens zu berücksichtigen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ beziehungsweise „Geprüfte Betriebswirtin nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.
Berufsprofil und Gliederung der Prüfung
Verordnung:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung als Fachwirt/-in oder Fachkaufmann/-frau oder eine vergleichbare kaufmännischer Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
- eine erfolgreich abgelegte Prüfung zum/zur „Gepr. Kaufmännischen Fachwirt/-in nach der Handwerksordnung“,
- eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule (staatlich gepr. Betriebswirt/-in) und nach dem Abschluss eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss erworbene mindestens einjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung (PDF) genannten Aufgaben haben.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Entscheidend für die Zulassung zu dieser Fortbildungsprüfung ist die Erfüllung der geforderten Zulassungsvoraussetzungen. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, müssen sie eine „Zulassungsanfrage“ stellen.
Informationen zur Prüfung:
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung Terminen mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Termine und Informationen rund um die Prüfung sowie weitere Informationen zum Prüfungsablauf.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Anmeldung zur Prüfung:
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie von der IHK Kassel-Marburg zugeschickt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der zuständigen Mitarbeiterin der IHK Kassel-Marburg in Verbindung und erfragen Sie, ob die Prüfung zum gewünschten Termin angeboten wird.
Prüfungsgebühr:
685,00 EUR gem. der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg