Prüfungen Ausbildung

Häufig gestellte Fragen zu den Prüfungsergebnissen

Die Ergebnisse werden nicht bzw. nicht vollständig angezeigt. Woran liegt das?

  • Prüfen Sie, ob Sie die Azubi-Identnummer vollständig eingegeben haben
  • Das Prüflingsnummer muss vollständig eingetragen werden!
  • Ist dies der Fall, liegen uns Ihre Prüfungsergebnisse noch nicht vor. Die Auswertung der Prüfungsarbeiten erfolgt in vielen Fällen direkt durch die Prüfungsausschüsse. Dies ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden und oft nicht bis zur Erstveröffentlichung der Ergebnisse möglich. Die Daten werden jedoch regelmäßig aktualisiert.

Sind die Ergebnisse der konventionellen Teile mit veröffentlicht?

  • Bei den Fächern, die auch konventionelle Bestandteile haben, sind diese bereits in die Punktzahl mit eingerechnet!

Können sich diese Ergebnisse noch ändern?

  • Ja, wenngleich nur in wenigen Fällen.
  • Die Mehrzahl der Ergebnisse wurde elektronisch ausgewertet. Korrekturen sind selten, können aber vorkommen.

Woran sehe ich, dass ich eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen muss?

  • Aus den Ergebnissen ist nicht direkt ablesbar, ob der Prüfungsteilnehmer eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen muss. Für diese Entscheidung ist die Berücksichtigung der Wichtungen der einzelnen Prüfungsfächer sowie der Bestehensregelungen erforderlich. Diese unterscheiden sich von Beruf zu Beruf.
  • Prüfungsteilnehmer, für die eine mündliche Ergänzungsprüfung zum Bestehen der Prüfungen den Ausschlag geben kann, werden schriftlich durch die IHK Kassel-Marburg oder den Prüfungsausschuss eingeladen.

Woher erhalte ich die Gewichtungen der Prüfungsfächer zueinander um mir meine Note für die Kenntnisprüfung zu berechnen?

  • Die Gewichtungen der Fächer ist in der Ausbildungsordnung jedes Berufes vorgegeben.
  • Bitte fragen Sie in Ihrem Ausbildungsbetrieb nach der jeweiligen Ausbildungsordnung. Im Abschnitt "Abschlussprüfung" finden Sie die Wichtungen der Fächer.

Ab wann kann ich die Ergebnisse der praktischen Prüfung und mein Gesamtergebnis sehen?

  • Die Ergebnisse von praktischen Prüfungen, praktischen Übungen, mündlichen Prüfungen sowie das Gesamtergebnis der Prüfungen werden nicht veröffentlicht.
  • Es erfolgt ausschließlich die Veröffentlichung der vorläufigen schriftlichen Prüfungsergebnisse.

Ab wann stehen die Ergebnisse der Zwischenprüfung im Internet?

  • Die Ergebnisse der Zwischenprüfung werden nicht im Internet bekannt gegeben.
  • Laut Prüfungsordnung ist dem Prüfungsteilnehmer über die Teilnahme an der Zwischenprüfung eine Teilnahmebescheinigung auszustellen. 
  • Diese geht Ihnen (über den Ausbildungsbetrieb) auf dem Postweg zu.
  • Sie enthält eine Aufstellung der Prüfungsergebnisse sowie eine Wertung der Ergebnisse in Form von Noten.

Welche Bedeutung haben die "vorläufigen Ergebnisse"?

  • Die "vorläufigen Ergebnisse" sind die Ergebnisse aus den schriftlichen Prüfungsarbeiten.
  • Die Ergebnisse geben einen ersten Überblick über die in der schriftlichen Prüfung gezeigten Leistungen.
  • Sie sind nicht das abschließende Ergebnis der Prüfung.