Nr. 4064106
Ausbildung

Ausbildungsprüfung

Das IHK-Prüfungswesen führt auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes als "zuständige Stelle" Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Weiterbildungsprüfungen durch. Abschlussprüfungen, aber auch Weiterbildungsprüfungen sind Berufseingangsprüfungen und sollen eine Aussage über die Eignung eines zukünftigen Mitarbeiters für einen bestimmten Beruf treffen. Das Abschlusszeugnis am Ende einer Aus- oder Weiterbildungsprüfung stellt damit ein wichtiges Attest zum Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten gegenüber Dritten dar.
 Für die Abnahme der Prüfungen errichtet die IHK Prüfungsausschüsse auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes. Sie sind drittelparitätisch mit Vertretern der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer und der Berufsschulen besetzt. Die Prüfer sind ehrenamtlich tätig und müssen sachkundig sowie für die Mitarbeit im Prüfungswesen geeignet sein. Unter Beachtung des Berufsbildungsgesetzes und der jeweiligen Ausbildungsordnungen ermitteln und bewerten die Prüfer die Prüfungsleistungen. Wegen der weitreichenden Bedeutung der Prüfungsergebnisse ist bei allen Beteiligten besondere Sorgfalt bei der Auswahl der Prüfungsaufgaben, der Prüfungsdurchführung und der Bewertung der Prüfungsleistungen geboten. Zur Zeit sind bei der IHK Kassel-Marburg 224 kaufmännische Prüfungsausschüsse (1495 Prüfer), 95 gewerblich-technische Prüfungsausschüsse (1066 Prüfer) und in der Weiterbildung 88 Prüfungsausschüsse (509 Prüfer) installiert bzw. berufen.
 Die Entscheidungen der Prüfungsausschüsse bilden die Grundlage für die Feststellung des Prüfungsergebnisses durch die IHK. Dieser (öffentlich-rechtliche) Verwaltungsakt wird wirksam, wenn er von der IHK-Geschäftsführung nach außen hin vollzogen ist.
Jörg Reuscher
Teamleiter Prüfungen Ausbildung