Land Hessen fördert berufliche Aufstiegsqualifizierung
Bonus in Höhe von 3.500 Euro für erfolgreiche IHK-Absolventinnen und Absolventen in der Aufstiegsfortbildung
Mit der hessischen Aufstiegsprämie soll finanziell honoriert werden, dass sich Fachkräfte zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung entschließen und damit die eigene Qualifikation stärken. Auf diese Weise sollen Fach- und Führungskräfte für den Wirtschaftsstandort Hessen gesichert werden. Gleichzeitig soll so die berufliche Bildung noch attraktiver werden. Gefördert wird der Erwerb von Fortbildungsabschlüssen auf DQR-Niveau 6 (entspricht den Bachelor-Abschlüssen der Hochschulen) oder auf DQR-Niveau 7 (entspricht den Master-Abschlüssen der Hochschulen).
Voraussetzungen
Erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG bzw. HwO, welche von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet wurden (siehe hierzu auch www.dqr.de), können auf Antrag eine Förderung erhalten. Voraussetzung ist, dass der Abschluss der Fortbildung ab dem 01.06.2024 erworben wurde.
Die Förderung kann grundsätzlich beantragen, wer als Hessin oder Hesse eine Meisterprüfung oder andere gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Art der Prüfung: Es muss sich um eine Prüfung handeln, die nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) vor der entsprechenden zuständigen Stelle (z.B. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer) abgelegt worden ist. Dazu gehören neben Meisterprüfungen aus den Bereichen Handwerk, Industrie und Landwirtschaft z.B. auch Abschlüsse als Fachwirt/in, Fachkauffrau/-mann oder Betriebswirt/in.
Zuordnung der Prüfung: Außerdem muss die Prüfung im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 oder 7 zugeordnet sein.
Zugehörigkeit zu Hessen: Wer die Prüfung vor einer zuständigen Stelle in Hessen abgelegt hat, muss in Hessen wohnen (Hauptwohnsitz) oder arbeiten. Wer die Prüfung vor einer zuständigen Stelle außerhalb Hessens abgelegt hat, obwohl sie in Hessen auch angeboten wurde, muss in Hessen sowohl wohnen (Hauptwohnsitz) als auch arbeiten.
Antragsverfahren
Mit dem Versand der Prüfungszeugnisse weist die IHK ihre Absolventinnen und Absolventen auf die Möglichkeit hin, die Prämie zu beantragen.
Der Antrag ist innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) auf der Website des Hessischen Industrie- und Handelskammertages www.hihk.de/aufstiegspraemie einzureichen. Dort wird eine Selbsterklärung zum Wohn- und Beschäftigungsort der Antragstellerin oder des Antragstellers zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung und zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses verlangt. Außerdem muss eine Kopie des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) als Upload beigefügt werden.