Berufsbildungsausschuss (BBA)
Gesetzesgrundlage für den Berufsbildungsausschuss (BBA) ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) §§ 77-80.
Die IHK Kassel-Marburg hat als „zuständige Stelle“ gemäß § 77 BBiG einen Berufsbildungsausschuss zu errichten. Der BBA ist damit ein „Organ“ der IHK Kassel-Marburg und integraler Bestandteil der „zuständigen Stelle“. Die Tätigkeit im BBA ist ehrenamtlich. Der Verantwortungsbereich des BBA der IHK Kassel-Marburg ist deckungsgleich mit den kommunalen Grenzen des RP Kassel (IHK Bezirk) mit dem Altkreis Marburg.
Der BBA besteht bei der IHK Kassel-Marburg neben den sonstigen Fachausschüssen. Sein Aufgabenbereich gemäß § 77-80 (BBiG) geht jedoch über die Beratungstätigkeit eines Fachausschusses hinaus. Der BBA hat somit weitreichendere Kompetenzen als ein IHK-Fachausschuss. Der BBA wird, wie jeder andere IHK-Fachausschuss, von der Geschäftsführung der zuständigen Stelle (hier: Aus- und Weiterbildung) betreut. Der BBA hat (nicht die IHK-Vollversammlung) die von einer IHK als der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung zu beschließen. Die vom Gesetzgeber gewählte Konstruktion hat zwar das Selbstverwaltungsrecht der IHKs auf dem Gebiet der beruflichen Bildung eingeschränkt, aber den Berufsbildungsausschuss nicht organisatorisch verselbstständigt, vielmehr als Einrichtungsteil einer IHK belassen.
Die Berufung der Mitglieder des BBA erfolgt durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (Hessen: Hess. Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landesentwicklung). Die Berufung der Mitglieder erfolgt für vier Jahre. Dem BBA gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber (AG), sechs Beauftragte der Arbeitnehmer (AN) und sechs Lehrkräfte aus berufsbildenden Schulen (LK) an. Die Mitglieder haben Stellvertreter/innen nach der Gruppenstellvertretung. Der BBA wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese sollen nicht der gleichen Mitgliedergruppe angehören. Der Vorsitz wechselt jährlich. Die Beauftragten der Arbeitgeber/innen und die Beauftragten der Arbeitnehmer/innen verfügen über ein ordentliches Stimmrecht. Die Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen haben beratende Stimme und ordentliches Stimmrecht, wenn Angelegenheiten der Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung behandelt werden, soweit sich die Beschlüsse unmittelbar auf die Organisation der schulischen Berufsbildung auswirken.
Die IHK Kassel-Marburg hat als „zuständige Stelle“ gemäß § 77 BBiG einen Berufsbildungsausschuss zu errichten. Der BBA ist damit ein „Organ“ der IHK Kassel-Marburg und integraler Bestandteil der „zuständigen Stelle“. Die Tätigkeit im BBA ist ehrenamtlich. Der Verantwortungsbereich des BBA der IHK Kassel-Marburg ist deckungsgleich mit den kommunalen Grenzen des RP Kassel (IHK Bezirk) mit dem Altkreis Marburg.
Der BBA besteht bei der IHK Kassel-Marburg neben den sonstigen Fachausschüssen. Sein Aufgabenbereich gemäß § 77-80 (BBiG) geht jedoch über die Beratungstätigkeit eines Fachausschusses hinaus. Der BBA hat somit weitreichendere Kompetenzen als ein IHK-Fachausschuss. Der BBA wird, wie jeder andere IHK-Fachausschuss, von der Geschäftsführung der zuständigen Stelle (hier: Aus- und Weiterbildung) betreut. Der BBA hat (nicht die IHK-Vollversammlung) die von einer IHK als der zuständigen Stelle zu erlassenden Rechtsvorschriften für die Durchführung der Berufsausbildung zu beschließen. Die vom Gesetzgeber gewählte Konstruktion hat zwar das Selbstverwaltungsrecht der IHKs auf dem Gebiet der beruflichen Bildung eingeschränkt, aber den Berufsbildungsausschuss nicht organisatorisch verselbstständigt, vielmehr als Einrichtungsteil einer IHK belassen.
Die Berufung der Mitglieder des BBA erfolgt durch die nach Landesrecht zuständige Behörde (Hessen: Hess. Ministerium für Wirtschaft, Umwelt und Landesentwicklung). Die Berufung der Mitglieder erfolgt für vier Jahre. Dem BBA gehören sechs Beauftragte der Arbeitgeber (AG), sechs Beauftragte der Arbeitnehmer (AN) und sechs Lehrkräfte aus berufsbildenden Schulen (LK) an. Die Mitglieder haben Stellvertreter/innen nach der Gruppenstellvertretung. Der BBA wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Diese sollen nicht der gleichen Mitgliedergruppe angehören. Der Vorsitz wechselt jährlich. Die Beauftragten der Arbeitgeber/innen und die Beauftragten der Arbeitnehmer/innen verfügen über ein ordentliches Stimmrecht. Die Lehrkräfte der berufsbildenden Schulen haben beratende Stimme und ordentliches Stimmrecht, wenn Angelegenheiten der Berufsausbildungsvorbereitung und Berufsausbildung behandelt werden, soweit sich die Beschlüsse unmittelbar auf die Organisation der schulischen Berufsbildung auswirken.
Die Mitglieder des Ausschusses:
Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber im Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg für die 14. Amtsperiode ab 01.08.2022
Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder |
Herr Axel Becker B. Braun SE |
Herr Sascha Biedermann SMA Solar Technology AG |
Herr Stefan Bönning Stefan Bönning |
Herr Micha Donges Viessmann Shared Service GmbH |
Herr Lars Bruchhäuser Daimler Benz AG |
Frau Martina Fischmann W.&L. Jordan GmbH |
Herr Jens Dembowski VW AG Werk Baunatal |
Herr Sebastian Hofmann Fritz Winter Eisengießerei GmbH & Co. KG |
Herr Christian Heumüller Bickhardt Bau Aktiengesellschaft |
Herr Jens Nähler Vereinigung der hess. Unternehmensverbände (VhU) |
Frau Beate Lopatta-Lazar Bistum Fulda |
Herr Alexander Starke Starke + Reichert GmbH & Co. KG |
Mitglieder Beauftragte der Arbeitnehmer im Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg für die 14. Amtsperiode ab 01.08.2022
Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder |
Frau Jenny Huschke DGB Region Nordhessen |
Herr Klaus Michalak |
Herr Dennis Pfeil IG Metall Nordhessen |
Herr Thevagar Mohanadhasan DGB Jugendbüro Nordhessen |
Frau Nicole Pfleging | Herr Dr. Jörg Pfeiffer |
Herr Jörg Riepel | Herr Thomas Repenning Ver.di Nordhessen |
Herr Mario Schulz | Herr Bilal Sahin |
Herr Stefan Walter Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten |
Herr Dennis Winkler |
Mitglieder Lehrer an berufsbildenden Schulen im Berufsbildungsausschuss der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg für die 14. Amtsperiode ab 01.08.2022
Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder |
Frau Oberstudiendirektorin Klaudia Bergmann Elisabeth-Knipping-Schule, Kassel |
Frau Oberstudiendirektorin Kerstin Büchsenschütz Käthe-Kollwitz-Schule, Marburg |
Frau Studiendirektorin Ivonne Buchenau Berufliche Schulen des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, Bebra |
Herr Oberstudiendirektor Ekkehard Götting Berufliche Schulen Eschwege, Eschwege |
Herr Studiendirektor Markus Gille Radko-Stöckl-Schule, Melsungen |
Herr Studiendirektor Dieter Holstein Oskar-von-Miller-Schule, Kassel |
Herr Studiendirektor Frank Heiwig Berufliche Schulen des Landkreises Marburg-Biedenkopf, Kirchhain |
Frau Studiendirektorin Bianca Mai-Lindenberg Martin-Luther-King-Schule, Kassel |
Herr Oberstudiendirektor Dr. Dietmar Johlen Oskar-von-Miller-Schule, Kassel |
Frau Studiendirektorin Karola Vahland Staatliche Berufsschule im Berufsbildungswerk Nordhessen, Bad Arolsen |
Herr Studiendirektor Markus Otto Max-Eyth-Schule, Kassel |
Frau Studiendirektorin Ulla Zurwehme Hans-Viessmann-Schule, Frankenberg (Eder) |