Fachpraktiker/-in Büromanagement (AO 2022)

Teil 1 der Abschlussprüfung

Teil 1 der Abschlussprüfung soll zur Mitte des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden. Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage der Büromanagementfachpraktiker-Ausbildungsregelung für die ersten 15 Monate genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „informationstechnisches Büromanagement“ statt und wird computergestützt durchgeführt. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.

Teil 2 der Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten nach der Anlage der Büromanagementfachpraktiker-Ausbildungsregelung sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Teil 2 der Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen:
  1. Kundenbeziehungsprozesse (150 Min.)
  2. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Min.)
  3. Fachaufgabe in der Wahlqualifikation (20 + 20 Min.)
Die Prüfungsbereiche 1 und 2 werden schriftlich, der Prüfungsbereich „Fachaufgabe in der Wahlqualifikation“ wird mündlich geprüft.

Fachaufgabe in der Wahlqualifikation

Mit dem Prüfungsteilnehmer soll ein fallbezogenes Fachgespräch durchgeführt werden. Grundlage für das fallbezogene Fachgespräch ist eine der festgelegten Wahlqualifikationen, die der Prüfungsteilnehmer festlegt. Zur Vorbereitung auf das fallbezogene Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer
  • a) in der gewählten Wahlqualifikation einen höchstens dreiseitigen Report über die Durchführung einer betrieblichen Fachaufgabe erstellen

    oder

  • b) eine von zwei praxisbezogenen Fachaufgaben, die ihm vom Prüfungsausschuss zur Wahl gestellt werden, bearbeiten und Lösungswege entwickeln.
Der Ausbildungsbetrieb teilt der zuständigen Stelle mit der Anmeldung zur Prüfung mit, welche Variante gewählt wird. Wird Variante a) gewählt, hat der Ausbildende zu bestätigen, dass die Fachaufgabe vom Prüfungsteilnehmer eigenständig im Betrieb durchgeführt worden ist. Der Report wird nicht bewertet. Ausgehend von der Fachaufgabe und dem dazu erstellten Report entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch. Es gibt keine Vorbereitungszeit.
Wird Variante b) gewählt, ist dem Prüfungsteilnehmer eine Vorbereitungszeit von 20 Minuten einzuräumen. Ausgehend von der Fachaufgabe, die der Prüfungsteilnehmer gewählt hat, entwickelt der Prüfungsausschuss das fallbezogene Fachgespräch.

Gewichtung

Die Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsfach Gewichtung
Informationstechnisches Büromanagement 25 %
Kundenbeziehungsprozesse 30 %
Wirtschafts- und Sozialkunde 10 %
Fachaufgabe in der Wahlqualifikation 35 %

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen wie folgt bewertet worden sind:
  1. Im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Auf Antrag des Prüfungsteilnehmers ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Kundenbeziehungsprozesse“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn
  1. der Prüfungsbereich schlechter als „ausreichend bewertet worden ist und
  2. die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten.

Prüfung der Zusatzqualifikation

Die Zusatzqualifikation wird im Rahmen von Teil 2 der Abschlussprüfung gesondert geprüft, wenn bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung mitgeteilt wird, dass diese Prüfung durchgeführt werden soll und glaubhaft gemacht wird, dass die erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt worden sind.
Für die Prüfung der Zusatzqualifikation gilt § 11 Absatz 5 der Ausbildungsregelung entsprechend.
Die Prüfung der Zusatzqualifikation ist bestanden, wenn sie mit mindestens „ausreichend“ bewertet worden ist.

Weitere Details

Dem Prüfungsteilnehmer soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält der Prüfungsteilnehmer eine vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und dem Prüfungsteilnehmer mitzuteilen. Die weiteren Unterlagen (Zeugnis, Ergebnismitteilung usw.) werden von der IHK zugesandt.
Diese Erläuterungen fassen die Prüfungsregelungen aus der ab 01.06.2023 gültigen Ausbildungsregelung zusammen.

Notenspiegel:

Punkte Note
100 – 92 Punkte Note 1 = sehr gut
unter 92 – 81 Punkte Note 2 = gut
unter 81 – 67 Punkte Note 3 = befriedigend
unter 67 – 50 Punkte Note 4 = ausreichend
unter 50 – 30 Punkte Note 5 = mangelhaft
unter 30 – 0 Punkte Note 6 = ungenügend