Brauer/-in und Mälzer/-in

Abschlussprüfung Teil 1

Teil 1 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet im Prüfungsbereich Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz statt.
Im Prüfungsbereich Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
  1. für die Herstellungsprozesse benötigtes Wasser aufzubereiten, Wasseranalysen durchzuführen und mit anfallendem Abwasser umgehen zu können,
  2. Verfahrensschritte für die Malzherstellung und deren technische Umsetzung darzustellen,
  3. Getreide auszuwählen, zu kontrollieren, zu lagern und einzusetzen,
  4. Getreide- und Malzanalysen durchzuführen,
  5. Produktionsabläufe zu kontrollieren und zu dokumentieren,
  6. Parameter mit Einfluss auf die Malzherstellung zu ermitteln und zu bewerten,
  7. Produktionsanlagen zu reinigen und zu desinfizieren,
  8. Arbeitsmittel festzulegen und technische Unterlagen sowie Informations- und Kommunikationssysteme zu nutzen,
  9. fachbezogene Berechnungen durchzuführen und
  10. Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit, zur Hygiene und zum Umweltschutz durchzuführen.
Für den Nachweis hat der Prüfling zwei Arbeitsproben durchzuführen: eine zur Wasseraufbereitung und eine zur Malzherstellung. Beide Arbeitsproben sind mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Während jeder der beiden Arbeitsproben wird mit dem Prüfling ein situatives Fachgespräch geführt. Weiterhin hat der Prüfling Aufgaben schriftlich zu bearbeiten.
Die Prüfungszeit beträgt für die Durchführung der Arbeitsprobe zur Wasseraufbereitung 30 Minuten und für die Durchführung der Arbeitsprobe zur Malzherstellung 60 Minuten. Innerhalb dieser Zeiten dauern die situativen Fachgespräche jeweils höchstens 10 Minuten. Die Prüfungszeit für die schriftliche Bearbeitung der Aufgaben beträgt 90 Minuten.

Abschlussprüfung Teil 2

Teil 2 der Abschluss- oder Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Brauprozesse (90 Minuten)
  2. Betriebstechnik (30 Minuten)
  3. Verfahrenstechnologie (150 Minuten)
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Gewichtung

Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsbereiche Gewichtung
1. Aufbereiten von Wasser und Herstellen von Malz 25 Prozent
2. Brauprozesse 30 Prozent
3. Betriebstechnik 15 Prozent
4. Verfahrenstechnologie 20 Prozent
5. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen, auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung wie folgt bewertet worden sind:
  1. im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  2. im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
  3. in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“
  4. in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“.

Mündliche Ergänzungsprüfung

Der Prüfling kann in einem Prüfungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung beantragen. Dem Antrag ist stattzugeben,
  1. wenn er für einen der folgenden Prüfungsbereiche gestellt worden ist:
    • a) Verfahrenstechnologie oder
    • b) Wirtschafts- und Sozialkunde,
  2. wenn der Prüfungsbereich nach Nummer 1 Buchstabe a oder Buchstabe b schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und
  3. wenn die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschluss- oder Gesellenprüfung den Ausschlag geben kann. Die mündliche Ergänzungsprüfung soll mindestens 15 Minuten dauern. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2 : 1 zu gewichten.

Weitere Details

Dem Prüfungsteilnehmer soll unmittelbar nach Feststellung des Gesamtergebnisses der Prüfung mitgeteilt werden, ob er die Prüfung „bestanden“ oder „nicht bestanden“ hat. Hierüber erhält der Prüfungsteilnehmer eine vom Vorsitz zu unterzeichnende Bescheinigung. Kann die Feststellung des Prüfungsergebnisses nicht am Tag der letzten Prüfungsleistung getroffen werden, so hat der Prüfungsausschuss diese unverzüglich zu treffen und dem Prüfungsteilnehmer mitzuteilen. Die weiteren Unterlagen (Zeugnis, Ergebnismitteilung usw.) werden von der IHK zugesandt.
Diese Erläuterungen fassen die Prüfungsregelungen aus der zurzeit gültigen Ausbildungsordnung zusammen. Sie ersetzen die Ausbildungsordnung nicht.
- Änderungen vorbehalten –

Notenspiegel:

Punkte Note
100 – 92 Punkte Note 1 = sehr gut
unter 92 – 81 Punkte Note 2 = gut
unter 81 – 67 Punkte Note 3 = befriedigend
unter 67 – 50 Punkte Note 4 = ausreichend
unter 50 – 30 Punkte Note 5 = mangelhaft
unter 30 – 0 Punkte Note 6 = ungenügend