Teilzeitrechner

Die Möglichkeit, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, steht allen offen. Sie muss vertraglich zwischen Ausbildungsbetrieb und Auszubildendem vereinbart werden – setzt also das Einverständnis beider Seiten voraus. Um alle Inhalte einer vergleichbaren Vollzeitausbildung vermitteln zu können, werden Teilzeitausbildungen zwingend verlängert.


Eingabe

Ausbildungsdauer

Die Wochenarbeitszeit muss mindestens 50 Prozent der regulären Arbeitszeit betragen.
Die Gesamtdauer kann um maximal 50 Prozent der regulären Ausbildungszeit verlängert werden.