Modernisierte Ausbildungsberufe und Ausblick

Wirtschaft und Gesellschaft sind im stetigen Wandel. Deshalb werden auch regelmäßig die Ausbildungsberufe und Ausbildungsordnungen an die technische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst.

Ausblick 2026 - Bautechnische/-r Konstrukteur/-in

Nach Beendigung des Sachverständigenverfahrens und der Erstellung des Rahmenlehrplans ist das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung zum Bautechnische/-r Konstrukteur/-in zum 1. August 2026 geplant.
  • Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/-in bekommt nicht nur einen neuen Namen
  • Durch die Anpassungen konnte der Rahmenlehrplan ein gutes Stück näher an den Ausbildungsrahmenplan gerückt werden.
  • Lange Implementierungsphase um den Spirit der neuen Ausbildung: „Weg vom Konstruieren mit Strichen, hin zum Konstruieren mit Daten“ den Betrieben und Schulen zu vermitteln.
  • Klassische Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt erhalten.
  • Einführung des Variantenmodells in der Abschlussprüfung vorgesehen.
  • Der Ausbildende wählt eine der beiden Prüfungsvarianten betrieblicher Auftrag oder eine Arbeitsprobe.
  • Dauer: 40 Stunden je Prüfungsvariante, 10 Minuten für die Präsentation, 20 Minuten für das auftragsbezogenes Fachgespräch.
  • Gewichtung: Dokumentation 10 Prozent, Präsentation 20 Prozent, Fachgespräch 70 Prozent.
  • Es wird erwartet, dass die neue Ausbildungsverordnung noch im 1. Halbjahr 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Bei einer Live-Online-Infoveranstaltung erhalten Sie kompakte Informationen zu den wichtigsten Neuerungen:

21. Januar 2026, 14:00–16:00 Uhr (digital)

Bitte melden Sie sich für diese kostenfreie Infoveranstaltung an.

Die Neuordnung der Bauwirtschaftsberufe – Von der Stufenausbildung zum Anrechnungsmodell

In einem umfassenden Verfahren wurden 19 Bauwirtschaftsberufe modernisiert. Die neuen Ausbildungsordnungen wurden im Juni 2024 veröffentlicht. Da nun ein intensiver Implementierungsprozess folgt, treten diese zum 1. August 2026 in Kraft. Hier finden Sie weitere Informationen zur Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft.
In den Webinaren und in der Leando-Community geht es im Wesentlichen um die folgenden Fragen: - Was hat sich mit der Neuordnung verändert? - Wie läuft die Gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung ab? - Wie genau funktionieren das Anrechnungsmodell und die Rückfalloption? - Solche übergreifenden Fragen werden uns immer wieder gestellt. Doch welche Fragen beschäftigen Sie ganz konkret? Wir möchten Ihre Fragen sammeln und selbstverständlich auch beantworten bzw. mit Ihnen gemeinsam diskutieren.
Leando-Community
In der Community „Ausbilden und Prüfen in der Bauwirtschaft“ können sich Sie sich mit anderen Ausbildenden, Prüferinnen und Prüfern vernetzen und sich über die Ausbildung in der Bauwirtschaft austauschen. Informationsseite leando

Neuordnung Florist/-in

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Floristin/ des Floristen im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.
Diese veränderten beruflichen Anforderungen spiegeln sich in angepassten Ausbildungsinhalten und Lernfeldern wider. Darüber hinaus wurden die modernisierten Standardberufsbildpositionen und die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt.
Die Neuordnung finden Sie unter folgendem Link: Verordnung Neuordnung Florist/in
Um Ausbildungsbetrieben einen tieferen Einblick in das modernisierte Berufsbild zu gewähren, werden 2025 vier Informationsveranstaltungen angeboten. Gemeinsam mit IHKs und dem im Neuordnungsverfahren federführenden "Fachverband Deutscher Floristen (FDF)" werden folgende Termine durchgeführt:
Die Durchführung erfolgt jeweils virtuell von 14:00 – 16:00 Uhr. Vorgestellt wird das modernisierte Berufsbild "Florist/-in" mit Einblicken in den Ausbildungsrahmenplan, die schulischen Lernfelder und die gestreckte Abschlussprüfung.

Verordnung über die Berufsausbildung zu den Schmuckberufen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die Verordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft unter Beachtung des §27 "Beendigung der Fortgeltung bestehender Regelungen".


Einige Berufe befinden sich aktuell im Neuordnungsprozess. Hier ist jedoch nicht klar, in welchem Jahr diese Überarbeitungen abgeschlossen sein und in Kraft treten werden. Den aktuellen Stand der Neuordnungen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).