Ausbildung
Einige Berufe befinden sich aktuell im Neuordnungsprozess. Hier ist jedoch nicht klar, in welchem Jahr diese Überarbeitungen abgeschlossen sein und in Kraft treten werden. Den aktuellen Stand der Neuordnungen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
Modernisierte Ausbildungsberufe und Ausblick
Wirtschaft und Gesellschaft sind im stetigen Wandel. Deshalb werden auch regelmäßig die Ausbildungsberufe und Ausbildungsordnungen an die technische und wirtschaftliche Entwicklung angepasst.
Bautechnische/-r Konstrukteur/-in (ehem. Bauzeichner/-in)
Nach Beendigung des Sachverständigenverfahrens und der Erstellung des Rahmenlehrplans ist das Inkrafttreten der neuen Ausbildungsordnung zum Bautechnische/-r Konstrukteur/-in zum 1. August 2026 geplant.
- Der Ausbildungsberuf Bauzeichner/-in bekommt nicht nur einen neuen Namen
- Durch die Anpassungen konnte der Rahmenlehrplan ein gutes Stück näher an den Ausbildungsrahmenplan gerückt werden.
- Lange Implementierungsphase um den Spirit der neuen Ausbildung: „Weg vom Konstruieren mit Strichen, hin zum Konstruieren mit Daten“ den Betrieben und Schulen zu vermitteln.
- Klassische Zwischen- und Abschlussprüfung bleibt erhalten.
- Einführung des Variantenmodells in der Abschlussprüfung vorgesehen.
- Der Ausbildende wählt eine der beiden Prüfungsvarianten betrieblicher Auftrag oder eine Arbeitsprobe.
- Dauer: 40 Stunden je Prüfungsvariante, 10 Minuten für die Präsentation, 20 Minuten für das auftragsbezogenes Fachgespräch.
- Gewichtung: Dokumentation 10 Prozent, Präsentation 20 Prozent, Fachgespräch 70 Prozent.
- Es wird erwartet, dass die neue Ausbildungsverordnung noch im 1. Halbjahr 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird.
Die Online-Infoveranstaltung findet am 16.03.2026, 16:00 Uhr - 17:00 Uhr statt. Anmeldelink
Die Neuordnung der Bauwirtschaftsberufe – Von der Stufenausbildung zum Anrechnungsmodell
In einem umfassenden Verfahren wurden 19 Bauwirtschaftsberufe modernisiert. Die neuen Ausbildungsordnungen wurden im Juni 2024 veröffentlicht. Da nun ein intensiver Implementierungsprozess folgt, treten diese zum 1. August 2026 in Kraft. Hier finden Sie weitere Informationen zur Neuordnung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft.
In den Webinaren und in der Leando-Community geht es im Wesentlichen um die folgenden Fragen: - Was hat sich mit der Neuordnung verändert? - Wie läuft die Gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung ab? - Wie genau funktionieren das Anrechnungsmodell und die Rückfalloption? - Solche übergreifenden Fragen werden uns immer wieder gestellt. Doch welche Fragen beschäftigen Sie ganz konkret? Wir möchten Ihre Fragen sammeln und selbstverständlich auch beantworten bzw. mit Ihnen gemeinsam diskutieren.
Leando-Community
In der Community „Ausbilden und Prüfen in der Bauwirtschaft“ können sich Sie sich mit anderen Ausbildenden, Prüferinnen und Prüfern vernetzen und sich über die Ausbildung in der Bauwirtschaft austauschen. Informationsseite leando
Neuordnung Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice
Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung der Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice wurde am 22. Januar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Verordnung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Die zunehmende Multimodalität des Verkehrs und auch die Digitalisierung der Branche erfordern weiterführende Kompetenzen. Zu nennen sind hier u. a. mehr Kenntnisse zu Mobilitätsketten und zum Mobilitätsverhalten von Kundengruppen, verbunden mit einer umfassenden Beratungskompetenz. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen z. B. im Umgang mit Endgeräten und Nutzung von Angeboten sind ebenso von zentraler Bedeutung. Daneben spielen vermehrt Fremdsprachenkenntnisse sowie Strategien zur Konfliktbewältigung eine wichtige Rolle. Künftig wird im Beruf ohne Differenzierungen ausgebildet und als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Die neue, gestreckte Abschlussprüfung, die die bisherige Zwischenprüfung ersetzt, besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit. Teil 1 findet im vierten Ausbildungshalbjahr statt. Teil 2 wird zum Ende der Ausbildung geprüft.
Die Verordnungen zu den Ausbildungsberufen Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr und Kaufleute für Verkehrsservice treten am 31. Juli 2026 außer Kraft.
Die Prüfungsbereiche im Überblick entnehmen sie bitte der Verordnung zum aktualisierten Ausbildungsberuf.
Einige Berufe befinden sich aktuell im Neuordnungsprozess. Hier ist jedoch nicht klar, in welchem Jahr diese Überarbeitungen abgeschlossen sein und in Kraft treten werden. Den aktuellen Stand der Neuordnungen finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB).
