IHK Kassel-Marburg

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Besonders gute Leistungen in Ausbildungsbetrieb und Schule machen es möglich, bei der IHK einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung zu stellen.
Auszubildende können nach Anhörung des Ausbildenden gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Dadurch soll denjenigen, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ein größeres Lerntempo entwickelt haben und die aufgrund dieser Leistungen das vorgegebene Ausbildungsziel vorzeitig erreichen können, die Möglichkeit gegeben werden, zu einem Prüfungstermin zugelassen zu werden, der vor dem regulär anstehenden Prüfungstermin liegt.
Das Verfahren der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung verläuft in zwei Stufen (Antragstellung & Anmeldeverfahren). Zunächst werden nach Antragstellung die Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Erfolgt daraufhin die Zulassung, so erhält der Auszubildende eine digitale Bestätigung. Im zweiten Schritt fordert die IHK Kassel-Marburg den Ausbildungsbetrieb bzw. den/die Auszubildende(n) auf, die Anmeldung zur gewünschten Prüfung vorzunehmen.

1. Zulassungsvoraussetzungen

Die vorzeitige Zulassung ist gerechtfertigt, wenn der/die Auszubildende sowohl im betrieblichen Bereich als auch in der Berufsschule überdurchschnittliche Leistungen nachweist. 
  • a)    Die schriftliche Bestätigung mindestens guter (überdurchschnittlicher) Leistungen im Ausbildungsbetrieb durch den Ausbildenden. Darüber hinaus sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu vermittelnden Kenntnissen und Fertigkeiten im Hinblick auf die Erreichung des Ausbildungszieles zu berücksichtigen.
und
  • b)    Ein schriftlicher Nachweis durch die Berufsschule, dass die Leistungen des/der Auszubildenden in den Unterrichtsfächern / Lernfeldern der Berufsschule, die Gegenstand der Abschlussprüfung sind, im Durchschnitt mindestens mit „gut“ (bis 2,49) beurteilt werden. Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des letzten vorliegenden Berufsschulzeugnisses (i. d. R. nicht älter als 4 Monate - zum Zeitpunkt des Antragsschlusses). Noten nicht berufsrelevanter Schulfächer, z.B. Deutsch, Religion oder Ethik, bleiben bei der Berechnung dieser Durchschnittsnote außer Betracht.
Bitte beachten Sie, dass eine Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung nicht nur leistungsgebunden erfolgt, sondern auch von der Teilnahme an der Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 abhängt. Die vorzeitige Zulassung erfolgt vorbehaltlich der Erfüllung aller Zulassungskriterien.

2. Antragstellung

  • Der Antrag auf vorzeitige Zulassung ist digital (über das IHK-Bildungsportal) nach den von der IHK Kassel-Marburg vorgeschriebenen Fristen und Formularen zu stellen.
  • Der Antrag sollte sorgfältig und gut leserlich ausgefüllt werden. Die im Antrag genannten notwendigen Nachweise sind über das IHK-Bildungsportal hochzuladen.
  • Der Antrag muss vollständig ausgefüllt vor Ablauf der Antragsfrist für die jeweilige Prüfung der IHK vorliegen.
Jede Zulassung bedarf einer umfassenden, individuellen Prüfung der vorgelegten vollständigen Unterlagen. Die Bearbeitungsdauer beträgt bis zu 3 Wochen.
Termine für die Antragstellung
Sommer Winter
31. Oktober des Vorjahres
31. Mai des laufenden Jahres
Anträge, die nach den vorgenannten Terminen eingehen, können für die vorzeitige Zulassung zur jeweiligen Abschlussprüfung nicht mehr berücksichtigt werden.

3. Zulassungsentscheidung

Aufgrund der Angaben im Antrag überprüft die IHK Kassel-Marburg, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung vorliegen.
Die Entscheidung wird dem/der Auszubildenden in Form eines schriftlichen Bescheides per E-Mail mitgeteilt.

4. Anmeldung zur Prüfung

Ist eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung ausgesprochen, fordert die IHK Kassel-Marburg rechtzeitig (ca. 3 Wochen) vor dem Anmeldeschluss der gewünschten Prüfung sowohl den Ausbildungsbetrieb bzw. den/die Auszubildende(n) per E-Mail auf, die Anmeldung zur Prüfung über das IHK-Bildungsportal vorzunehmen. 
Sieht die Prüfungsform in dem ausgewählten Beruf eine gestreckte Abschlussprüfung (zwei zeitlich auseinanderfallende Prüfungsteile) vor, so müssen zwingend beide Prüfungsteile absolviert werden. Die Teilnahme an der Abschlussprüfung Teil 2 ist erst nach dem Ablegen der Abschlussprüfung Teil 1 möglich.
  Anmeldeschluss
Sommer Winter
1. Februar (des jeweiligen Jahres)
1. September (des jeweiligen Jahres)