IHK Kassel-Marburg

Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

Anmeldung zur Abschlussprüfung


In den anerkannten Ausbildungsberufen werden Abschlussprüfungen durchgeführt. Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden. Sie ist für den Auszubildenden gebührenfrei. Der Ausbildende muss den Auszubildenden zu den Abschlussprüfungen anmelden und freistellen. Für Jugendliche unter 18 Jahren besteht ein Freistellungsanspruch auch für dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorausgeht.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer die Ausbildungszeit zurückgelegt hat oder dessen Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin endet. Außerdem muss er an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen / Abschlussprüfung Teil 1 teilgenommen sowie Berichtshefte geführt haben. Prüfungstermine für die kaufmännischen und die technischen Prüfungen (schriftlicher Teil) sind in einem vorläufigen Prüfungsplan zu entnehmen.

Vorzeitige Zulassung

Der Auszubildende kann vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen – d. h. er muss überdurchschnittliche Leistungen aufweisen. Dies ist dann der Fall, wenn die Leistungen im Betrieb im Durchschnitt mit der Note „gut“ und die Leistungen in der Berufsschule in den für die Abschlussprüfung wesentlichen Schulfächern im Durchschnitt mit der Note „gut“ (mindestens 2,49) beurteilt werden.
Die Berufsausbildung muss außerdem zum Zeitpunkt der angestrebten Prüfungsteilnahme abgeschlossen sein, d. h. dass die für den Beruf vorgesehenen Kenntnisse und Fertigkeiten abschließend vermittelt werden können.
Anhand der schulischen und betrieblichen Beurteilung entscheidet die IHK über die Zulassung zur vorzeitigen Abschlussprüfung.
Darüber hinaus ist der beantragten vorzeitigen Zulassung der Nachweis über die Teilnahme an der Zwischenprüfung beizufügen.
  Anmeldeschluss Abschlussprüfung
Sommer Winter
1. Februar  (des jeweiligen Jahres)
1. September (des jeweiligen Jahres)
Die Fertigkeitsprüfung für Berufe mit Fertigkeitsteil wird jeweils nach Anmeldeschluss terminlich festgelegt.

Für die Prüfung im Fach "Informationstechnisches Büromanagement" (Abschlussprüfung Teil 1) des neuen Büroberufs "Kaufmann/-frau für Büromanagement" gilt der Anmeldetermin der Zwischenprüfung (Frühjahr: 15. November bzw. Herbst: 15. Mai).