IHK Kassel-Marburg

Der Schlichtungsausschuss

Jedes Ausbildungsverhältnis genießt einen besonderen gesetzlichen Schutz. Sollte es einmal zu ernsten Auseinandersetzungen zwischen Ausbildendem und Auszubildendem kommen, muss der erste Schritt der Versuch einer Einigung sein. Deshalb führt der Weg zum Arbeitsgericht über den Schlichtungsausschuss Ihrer Industrie- und Handelskammer.
Bei allen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausbildungsverhältnis ist aufgrund des § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) zuerst der Schlichtungsausschuss einzuschalten. Eine Streitigkeit soll allerdings erst vor den Schlichtungsausschuss getragen werden, wenn die Bemühungen der Vertragspartner, selbst zu einer Verständigung zu kommen, ohne Erfolg geblieben sind. Der Sachverhalt des jeweiligen Streitfalles muss dem Schlichtungsausschuss der IHK vor der mündlichen Verhandlung schriftlich dargelegt werden.
Der Schlichtungsausschuss kann jederzeit von den Auszubildenden bzw. ihren Erziehungsberechtigten sowie dem Ausbildenden angerufen werden und ist einem Arbeitsgerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet. Nur Streitigkeiten, die nach Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses bestehen, gehören unmittelbar vor die Arbeitsgerichte.
Streitigkeiten können z. B. bestehen über:
  • Ausbildungsbedingungen und Verhalten während der Ausbildung 
  • Fortbestand des Ausbildungsverhältnisses
  • Zahlung der Ausbildungsvergütung
  • Kündigung von Ausbildungsverhältnissen
In der Verhandlung strebt der Schlichtungsausschuss die gütliche Einigung (Vergleich) der Vertragspartner an. Ist diese nicht möglich, hat der Schlichtungsausschuss einen Spruch zu fällen.
Die persönliche Anwesenheit des Ausbildenden/ Ausbilders und des Auszubildenden ist in der Regel erforderlich. Sie können die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss im Übrigen selbst führen oder sich vertreten lassen.
Der Ausschuss besteht aus je einem Vertreter der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite.
Bei Fragen oder Interesse an der Tätigkeit als Schlichter wenden Sie sich bitte an Carolin Arenz, die den Schlichtungsausschuss und die Verfahren betreut (E-Mail: arenz@kassel.ihk.de).