IHK Kassel-Marburg

Nachteilsausgleich bei Prüfungen der beruflichen Bildung

Viele Menschen mit Behinderungen haben in Prüfungen besondere Probleme.
Beispiel: Ein Auszubildender hat eine starke Seh-Behinderung. Er kann die schriftlichen Prüfungsaufgaben nicht lesen.
Nachteilsausgleich
Die Hilfe: Menschen mit Behinderungen können für ihre Prüfungen einen "Nachteilsausgleich" beantragen. "Nachteilsausgleich" bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass die Behinderung den Prüfungsteilnehmer möglichst wenig einschränkt / behindert.
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
  • Änderungen bei der Prüfungs-Zeit, z. B. Zeit-Verlängerung, mehr Pausen, längere Pausen
  • Hilfen bei der Prüfungs-Sprache (z. B. Hilfsperson, die Aufgaben erklärt)
  • technische Hilfen, z. B. Seh-Hilfen oder besondere Apparaturen für Prüfungsteilnehmer mit Körperbehinderung
  • Hilfen durch Personen, z. B. eine Vertrauensperson oder ein Gebärdensprach-Dolmetscher
Einen Nachteilsausgleich kann man für Ausbildungs-Prüfungen und Fortbildungs-Prüfungen beantragen.
Wieder das Beispiel: Für den Auszubildenden mit Seh-Behinderung muss die Schrift stark vergrößert werden. Wenn die Buchstaben sehr groß sind, kann der Auszubildende immer ein Wort oder Wort-Teil ohne fremde Hilfe lesen.
Der Auszubildende beantragt bei der IHK als Nachteilsausgleich:
  • Prüfung am Computer bearbeiten. Der Computer soll ein Vergrößerungs-Programm haben.
    Grund:
    Aufgaben ohne fremde Hilfe lesbar
  • Zeitverlängerung
    Grund: Zum Lesen der vergrößerten Aufgaben braucht man viel mehr Zeit.
  • Mehr Pausen pro Prüfungsfach
    Grund: Lesen der vergrößerten Aufgaben ist besonders anstrengend.
Die IHK entscheidet
Die IHK muss den Antrag auf Nachteilsausgleich prüfen: Haben alle Prüfungsteilnehmer gleich gute Prüfungs-Bedingungen ("Grundsatz der Chancengleichheit")? Die Prüfungs-Bedingungen für einen Menschen mit Behinderung dürfen nicht schlechter und nicht besser sein als die Prüfungs-Bedingungen der anderen Prüfungsteilnehmer.
Die IHK prüft:
  • Hat die Prüfung mit Nachteilsausgleich die gleichen Prüfungs-Inhalte wie die Prüfung ohne Nachteilsausgleich? Man darf nur die Prüfungs-Form verändern. Die Prüfungs-Inhalte müssen gleich bleiben.
  • Wird die Prüfungs-Leistung bei allen Prüfungsteilnehmern gleich streng bewertet? Wenn die Prüfungs-Leistung gleich ist, dann müssen auch die Noten gleich sein.
  • Hat der behinderte Mensch mit den beantragten Nachteilsausgleichs-Maßnahmen weniger / keine Nachteile mehr in der Prüfung?
Antrag auf Nachteilsausgleich stellen
Regeln für die Anträge auf Nachteilsausgleich:
  • Jeder Antrag auf Nachteilsausgleich wird einzeln geprüft (Einzelfall-Entscheidung).
  • Man kann einen Nachteilsausgleich nur für einzelne Personen beantragen, nicht für eine Personen-Gruppe.
  • Kürzere Krankheiten (z. B. Arm gebrochen) sind keine Behinderung, deshalb gibt es in diesen Fällen keinen Nachteilsausgleich.
Bitte benutzen Sie für Ihren Antrag unser Antrags-Formular für den Nachteilsausgleich!

Wann müssen Sie den Antrag stellen?

Spätestens wenn Sie sich zur Prüfung anmelden, müssen Sie den Antrag auf Nachteilsausgleich stellen. Wenn Sie den Antrag früher stellen, kann der Nachteilsausgleich besser und rechtzeitig organisiert werden.
Was müssen Sie beachten?
  • Sie müssen beweisen, dass Sie einen Anspruch auf Nachteilsausgleich haben. Dazu brauchen Sie ein Attest (ärztliche Bescheinigung) vom Arzt oder Ihren aktuellen Schwerbehinderten-Ausweis. Außerdem brauchen Sie eine Stellungnahme von Ihrem Arzt.
Kümmern Sie sich rechtzeitig um diese Nachweise!

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Sie müssen an uns schicken:
  • das ausgefüllte Antrags-Formular
  • die erforderlichen Nachweise (z. B. Atteste, Schwerbehinderten-Ausweis)
Welche Nachweise müssen Sie schicken?
Nachweis über die Behinderung
  • eine Kopie des Schwerbehinderten-Ausweises oder ein Attest über die Behinderung
Wenn Sie einen Berufsausbildungsvertrag für behinderte Menschen haben, reicht das als Nachweis.
Beschreibung der notwendigen Nachteilsausgleiche für die anstehende Prüfung
Der behandelnde Facharzt / Psychologe / ärztliche Psychotherapeut soll für jeden beantragten Nachteilsausgleich genau beschreiben:
  • Warum ist der Nachteilsausgleich wichtig?
    Der Arzt soll die Beeinträchtigungen genau beschreiben (möglichst "quantifiziert"), z. B. Verminderung der Wahrnehmung um …%, Beeinträchtigung der Motorik, Verminderung der Lese- und Schreibgeschwindigkeit um …%, eingeschränkte Beweglichkeit der Gliedmaßen, Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates
  • Was genau sollen die Nachteilsausgleiche sein?
    Der Arzt soll genau und für jedes Prüfungsfach einzeln beschreiben, wie der Nachteilsausgleich erfolgen soll, z. B. Verlängerung der Prüfungszeit oder Einsatz technischer Hilfsmittel.
Beispiel:
Schreiben Sie nicht:
"Für Beruf A wird eine angemessene Zeitverlängerung beantragt".
Schreiben Sie:
"Für Beruf A im schriftlichen Fach 1 wird eine Zeitverlängerung von … Minuten beantragt.
Für Fach 2 wird eine Zeitverlängerung von … Minuten beantragt.
Für Fach 3 wird eine Zeitverlängerung von … Minuten beantragt.
Für die mündliche Prüfung wird eine Zeitverlängerung von … Minuten beantragt."
Stellungnahmen
Mindestens 1 Stellungnahme folgender Stellen (es sind auch mehrere Stellungnahmen möglich)
  • des Ausbildungsbetriebs oder des Bildungsträgers
  • der Berufsschule
  • sonstige Stellen
Die Stellungnahme/-n soll/-en die Nachteilsausgleiche begründen.
Außerdem nützlich:
  • die Erfahrungen aus der Ausbildung beschreiben
  • die Nachteilsausgleiche beschreiben, die im Betrieb und in der Schule gewährt wurden
Wichtig!
Im Antrag bzw. den Nachweisen muss genau stehen, welche Maßnahmen für welchen Prüfungsteil beantragt werden!
Haben Sie Fragen zum Ablauf der Prüfung oder zu den Aufgabenstellungen? Dann sprechen Sie uns an, bevor Sie den Antrag bei uns einreichen. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Wie wird der Antrag bearbeitet?

Wenn wir (IHK) alle Unterlagen von Ihnen haben, dann prüfen wir Ihre Unterlagen. Wir schicken Ihnen einen Brief mit der Entscheidung (Antrag genehmigt, verändert oder abgelehnt).
Wenn Ihr Antrag auf Nachteilsausgleich genehmigt ist, dann organisieren wir Ihre Prüfung. Das bedeutet, wir buchen z. B. einen besonderen Raum oder organisieren die Prüfungsaufsicht für die längere Prüfungszeit. Wir informieren die Prüfer und Prüfungsaufsichten über Ihren Nachteilsausgleich.
Bitte bringen Sie die Genehmigung Ihres Antrages zu Ihrer Prüfung mit.
Achtung!
Einen Gebärdensprach-Dolmetscher oder eine Vertrauensperson müssen Sie selber bestellen. Benötigen Sie besondere technische Hilfsmittel, müssen diese durch Sie funktionsfähig bereitgestellt werden. Wir sind nur für die Genehmigung zuständig.