IHK Kassel-Marburg

Ausbildungsordnungen

Der rechtliche Rahmen der Berufsausbildung wird durch die Ausbildungsordnungen abgesteckt, welche durch den Bundesminister für Wirtschaft im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung durch Rechtsverordnung erlassen.
Die einzelne Ausbildungsordnung legt fest:
  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufes,
  • die Ausbildungsdauer,
  • die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild),
  • eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsrahmenplan),
  • die Prüfungsanforderungen für die Abschlussprüfung.
Das Ausbildungsberufsbild weist die Kenntnisse und Fertigkeiten aus, die in dem genannten und staatlich anerkannten Beruf (z. B. Industriekauffrau) zu fordern sind.

Der Ausbildungsrahmenplan nimmt eine sachliche und zeitliche Gliederung vor und stellt damit die Grundlage für die betrieblichen Ausbildungspläne dar.

Die Prüfungsanforderungen enthalten konkrete Angaben über den Prüfungsgegenstand bzw. die Prüfungsgebiete und deren Gewichtung.

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