IHK Kassel-Marburg

Checklisten für Antragsteller im Vereinfachten Verfahren 

Checkliste der IHK Kassel-Marburg zum Erlaubnisantrag als Darlehensvermittler nach § 34k Absatz 1 GewO (Vereinfachtes Verfahren – natürliche Person)

Wichtig: Diese Checkliste ist nur verwendbar, wenn für Sie eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO als Darlehensvermittler bereits besteht!
Hier sind die erforderlichen Unterlagen für natürliche Personen auf einen Blick zusammengestellt:
1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Erlaubnisantrag § 34k GewO
2. Erlaubnisbescheid nach § 34c Absatz 1 Satz 1 GewO für die Vermittlung von Darlehensverträgen mit Ausstellungsdatum 19. November 2026 oder früher in Kopie
3. Sachkundenachweis für Darlehensvermittler
  • Sachkundeprüfung § 34k GewO
  • Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler § 34i GewO
  • Sachkundeprüfung § 34i GewO
  • Gleichgestellte Berufsqualifikation, z.B. Bankkaufmann (siehe § 4 DarlVermV)
  • Ausländische Befähigung gemäß § 13c GewO
Oder:
Das neue Gesetz sieht eine Alte-Hasen-Regelung (§ 162 Abs. 3 GewO) vor:
Selbständig oder unselbständige Darlehensvermittler nach § 34c GewO benötigen keinen Sachkundenachweis nach § 34k GewO, wenn sie
  • eine Erlaubnis nach § 34k Abs.1 GewO bis 31. Mai 2027 beantragen und
  • eine ununterbrochene Tätigkeit als Darlehensvermittler seit dem 1. Januar 2021 nachweisen.
Die ununterbrochene Tätigkeit als Darlehensvermittler seit dem 1. Januar 2021 kann folgendermaßen nachgewiesen werden:
  • Bei durchgehender gewerbsmäßiger (= selbständiger) Tätigkeit mit Erlaubnis als Darlehensvermittler durch Vorlage einschlägiger Gewerbeanmeldungen seit 1. Januar 2021
  • alternativ, sofern keine einschlägige durchgehende Gewerbemeldung bestand: durch Bestätigungen von Darlehensgebern sowie durch Kopien der vermittelten Darlehensverträge oder aussagekräftige Provisionsabrechnungen (mindestens 1-2 Vermittlungen pro Jahr)
  • bei (zusätzlicher) unselbständiger Tätigkeit als Angestellter, z. B. durch Vorlage von Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnissen, Bestätigungen von Arbeitgebern, Verdienstbescheinigungen mit Tätigkeitsnachweis
  • Zusätzlich ist die Abgabe der Selbst-Erklärung einer ununterbrochenen Tätigkeitsausübung mindestens seit 1. Januar 2021 im Erlaubnisantrag erforderlich
Bitte beachten Sie: Das Online-Antragsverfahren setzt den Upload aller Unterlagen vollständig voraus.
Weitere Informationen finden Sie unter:

Checkliste der IHK Kassel-Marburg zum Erlaubnisantrag als Darlehensvermittler nach § 34k Absatz 1 GewO (Vereinfachtes Verfahren – juristische Person)

Wichtig: Diese Checkliste ist nur verwendbar, wenn für die Gesellschaft eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 GewO als Darlehensvermittler bereits besteht!
Hier sind die erforderlichen Unterlagen für juristische Personen (GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG) auf einen Blick zusammengestellt:
1. Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Erlaubnisantrag § 34k GewO
2. Erlaubnisbescheid der Gesellschaft nach § 34c Absatz 1 Satz 1 GewO für die Vermittlung von Darlehensverträgen mit Ausstellungsdatum 19. November 2026 oder früher in Kopie
3. Sachkundenachweis für Darlehensvermittler
  • Sachkundeprüfung § 34k GewO
  • Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler § 34i GewO
  • Sachkundeprüfung § 34i GewO
  • Gleichgestellte Berufsqualifikation, z.B. Bankkaufmann (siehe § 4 DarlVermV) oder
  • Ausländische Befähigung gemäß § 13c GewO
Bitte weisen Sie die Sachkunde für alle gesetzlichen Vertreter durch geeignete Zeugnisse/Dokumente nach.
Bei juristischen Personen kann der Nachweis der Sachkunde durch den gesetzlichen Vertreter auch durch eine Delegation der Sachkunde auf eine vertretungsberechtigte Aufsichtsperson erbracht werden. In diesem Fall darf der gesetzliche Vertreter selbst keine erlaubnispflichtige Tätigkeit für die Gesellschaft ausüben.
Bitte fragen Sie nach dem hierfür notwendigen Formular bei Ihrer IHK nach.
Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern besteht alternativ die Möglichkeit, nicht sachkundige gesetzliche Vertreter durch Gesellschafterbeschluss von Tätigkeiten im Sinne von § 34k Absatz 1 GewO auszuschließen, sofern mindestens ein Geschäftsführer /Vorstands-mitglied den Sachkundenachweis entweder in eigener Person oder durch Delegation auf eine vertretungsberechtigte Aufsichtsperson erbringt. Nicht sachkundige gesetzliche Vertreter dürfen dann tatsächlich keine erlaubnispflichtige Darlehensvermittlung ausüben.
Bitte legen Sie den Beschluss der Gesellschaft der IHK vor.
Oder:
Das neue Gesetz sieht eine Alte-Hasen-Regelung (§ 162 Abs. 3 GewO) vor: Selbständig oder unselbständige Darlehensvermittler nach § 34c GewO bedürfen keinen Sachkundenachweis nach § 34k GewO, wenn sie
  • eine Erlaubnis nach § 34k Abs.1 GewO bis 31. Mai 2027 beantragen und
  • eine ununterbrochene Tätigkeit als Darlehensvermittler seit dem 1. Januar 2021 nachweisen.
Die ununterbrochene Tätigkeit als Darlehensvermittler seit dem 1. Januar 2021 kann von der Gesellschaft für den/die gesetzlichen Vertreter folgendermaßen nachgewiesen werden („Alte-Hasen-Regelung“):
  • Bei durchgehender gewerbsmäßiger (= selbständiger) Tätigkeit mit Erlaubnis als Darlehensvermittler durch Vorlage einschlägiger Gewerbeanmeldungen seit 1. Januar 2021
  • alternativ, sofern keine einschlägige durchgehende Gewerbemeldung bestand: durch Bestätigungen von Darlehensgebern sowie durch Kopien der vermittelten Darlehensverträge oder aussagekräftige Provisionsabrechnungen (mindesten 3 Vermittlungen pro Jahr)
  • bei (zusätzlicher) unselbständiger Tätigkeit als Angestellter, z. B. durch Vorlage von Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnissen, Bestätigungen von Arbeitgebern, Verdienstbescheinigungen mit Tätigkeitsnachweis
  • Zusätzlich ist die Abgabe der Selbst-Erklärung einer ununterbrochenen Tätigkeitsausübung im Erlaubnisantrag mindestens seit 1. Januar 2021 erforderlich
4. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern bitte Anlage zum Erlaubnisantrag ausfüllen
5. Bei Tätigkeit als geschäftsführende Gesellschafterin in mehreren Personenhandelsgesellschaften (Z.B. OHK, KG, GmbH& Co. KG) bitte Anlagzum Erlaubnisantrag ausfüllen
6. Bei angestellten verantwortlichen Personen in leitender Position bitte Anlage zum Erlaubnisantrag ausfüllen.
Bitte beachten Sie: Das Online-Antragsverfahren setzt den Upload aller Unterlagen vollständig voraus.