Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten

  1. Vorteile des Schlichtungsverfahrens
  2. Voraussetzungen für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens
  3. Rechtsanwälte als Schlichter
  4. Schlichtungsordnung
  5. Kosten des Verfahrens

Die gütliche Beilegung von Streitigkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten zwischen Unternehmen im Wege des Vergleichs ist von erheblichem wirtschaftlichem Interesse, insbesondere dann, wenn beide Unternehmen an der Fortführung ihrer geschäftlichen Beziehungen interessiert sind.
Zur Förderung dieses Interesses gründete die Rechtsanwaltskammer Kassel zusammen mit der IHK Kassel-Marburg eine Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten.
1. Vorteile des Schlichtungsverfahrens
Die Vorteile dieses Schlichtungsverfahrens sind:
  • Höchstmaß an Vertraulichkeit, da es sich um kein öffentliches Verfahren handelt
  • Zeit- und Kostenersparnis, da es sich um kein Gerichtsverfahren handelt und ein sofortiger Beginn möglich ist
  • wertvolle Geschäftsbeziehungen können weniger belastet fortgeführt werden
  • der Schlichter rechnet auf Zeitbasis ab und das Verfahren kann jederzeit beendet werden
2. Voraussetzungen für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens
Die Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann bei Streitigkeiten aus einer gewerblichen Tätigkeit heraus beantragt werden. Die Schlichtungsstelle kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern einer gewerblich tätigen Gesellschaft eingeschaltet werden. Das Verfahren ist freiwillig, ohne die Zustimmung des Antragsgegners kann also eine Schlichtung nicht durchgeführt werden.
Hier finden Sie das Antragsformular, das Sie ausgefüllt in zweifacher Ausfertigung zurücksenden müssen. Antrag auf Durchführung einer Schlichtung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 12 KB)
Das Muster einer Schlichtungsvereinbarung, die dann von beiden Partnern und dem Schlichter zu unterzeichnen ist, können Sie unter Schlichtungsvereinbarung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 10 KB) downloaden.
Als Schlichter für das Verfahren wird von den Parteien oder von der IHK Kassel-Marburg ein Rechtsanwalt bestimmt, der auf der Schlichterliste der Rechtsanwaltskammer Kassel steht. Nach eigenen Angaben verfügen diese Rechtsanwälte über Berufserfahrungen in den Rechtsgebieten des Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrechts. Die Auswahl der Rechtsanwälte finden Sie hier
4. Schlichtungsordnung
Die Verfahrensregeln in der Schlichtungsordnung stellen die Unparteilichkeit des Schlichters sicher, regeln die Vertraulichkeit und sorgen für ein schnelles Verfahren. Für die Beendigung des Konfliktes stehen hierbei flexible und vielfältige Lösungen zur Verfügung, welche die Parteien selbst mit Unterstützung des Schlichters entwickeln können. Das gemeinsam erarbeitete Ergebnis muss von beiden Parteien akzeptiert werden. So bietet es die Gewähr für eine effektive und dauerhafte Lösung des Konfliktfalles.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend. Sollte das Schlichtungsverfahren mit einem Vergleich beendet werden, ist dieser nicht aus sich heraus vollstreckbar. Diese und weitere Verfahrensregelungen sind in der Schlichtungsordnung geregelt, die Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 35 KB) einsehen können.
Die gemeinsame Geschäftsstelle ist in den Räumen der IHK Kassel-Marburg eingerichtet.
5. Kosten des Verfahrens
Der Antragsteller hat zu Beginn eine einmalige Kostenpauschale in Höhe von 100,00 Euro an die Geschäftsstelle zu zahlen. Bei Nichtzustandekommen des Verfahrens werden 50,00 Euro zurückerstattet.
Die Durchführung des Verfahrens hängt von einem Vorschuss beider Parteien auf das Honorar des Schlichters ab. Dieser erhält ein Zeithonorar in Höhe von 150,00 Euro je Stunde sowie Auslagen und Umsatzsteuer. Der Vorschuss beträgt vier Stundensätze, den beide Parteien je zur Hälfte direkt an den Schlichter zu zahlen haben.

(Stand: November 2022)
Kontakt:
Weitere Fragen für zur IHK Kassel-Marburg zugehörige Mitgliedsunternehmen beantwortet Ihnen gerne Simone Kaiser-Dietrich, Tel.: 0561 7891-390, Fax: 0561 7891-290, E-Mail: Kaiser-Dietrich@kassel.ihk.de