Kostenübernahmeerklärung

Mir ist bekannt, dass das Bestellungsverfahren zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg mit Kosten verbunden ist.
Ich nehme zur Kenntnis, dass aufgrund §§ 1,2 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg in der Fassung vom 06. März 2025, Tarif Nr. 7.1. des Gebührentarifs, eine Gebühr in Höhe von 627 € - unabhängig von dem Ergebnis und vom Bestehen der Überprüfung der besonderen Sachkunde - entsteht.
Mir ist bekannt, dass die anteiligen Kosten für das Tätigwerden des Fachausschusses zur Überprüfung der besonderen Sachkunde von mir zu übernehmen und auf Anforderung an die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg zu überweisen sind. Eine Größenordnung dieser anteiligen Kosten kann ich vorher bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg erfragen. Diese Kosten entstehen auch bei Nichterscheinen zum Termin.
Die Gebühr für die Vereidigung beträgt 488 € (§§ 1,2 der Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg in der Fassung vom 06. März 2025, Tarif Nr. 7.2. des Gebührentarifs).

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Unterschrift

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