Vorlagen nutzen

Musterverträge

Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Ob Anstellungs- oder Beratervertrag, BGB-Gesellschaftervertrag, Kaufvertrag oder Softwareerstellungsvertrag - um eine Orientierungshilfe zu bieten, stellen Ihnen die hessischen Industrie- und Handelskammern Musterverträge zur Verfügung.
In Ihrem Eigeninteresse raten wir generell dringend davon ab, Vertragsmuster oder Allgemeine Geschäftsbedingungen ungeprüft zu verwenden oder nach Muster-AGB oder fremden AGB selbst zu erstellen. Der gesetzlich zulässige Wortlaut von AGB kann für einzelne Branchen unterschiedlich sein. Deshalb empfehlen wir Ihnen, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung Ihrer Verträge oder AGB zu beauftragen.
Wichtig: Beachten Sie für Neueinstellungen ab dem 1. August 2022 die Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG).