Arbeitsrecht

Handreichung zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Die Vorgaben der EU-Entgelttransparenzrichtlinie werden die Betriebe vor neue Herausforderungen stellen, da sie zu einer deutlichen Erweiterung der Arbeitgeberpflichten im Vergleich zum deutschen Entgelttransparenzgesetz führen werden.
Die Richtlinie muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Auch wenn diese Umsetzung noch nicht erfolgt ist, sollten die Unternehmen sich schon jetzt auf die praktischen Herausforderungen vorbereiten und insbesondere ihre Vergütungssysteme auf den Prüfstand stellen. Die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) entwickelte TodoListe für Unternehmen soll dabei eine praxisnahe, schnell nutzbare Orientierung bieten.
Bitte beachten Sie, dass diese Handreichung nur eine unverbindliche fachliche Einschätzung sowie eine praktische Unterstützung darstellt. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, insbesondere im Hinblick auf die dargestellten Praxisempfehlungen und die rechtliche Bewertung im Detail. Insbesondere können sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen ergeben.