GmbH-Gründungscheckliste
- Durch die zuständige Industrie- und Handelskammer überprüfen lassen, ob der gewünschte Firmenname und der Unternehmensgegenstand zulässig sind.
- Entwurf eines Gesellschaftsvertrages sowie Anfertigung der Gesellschafterliste. Wir empfehlen, wenn mehrere Personen an der Gesellschaft beteiligt sind, den Vertrag durch einen Notar entwerfen zu lassen.
- Notarielle Beurkundung des Beschlusses zur Errichtung einer GmbH. In diesem Beschluss ist der vollständige Name und Anschrift der Gesellschafter, der Firmenname, Höhe des Stammkapitals, die Übernahme der Stammeinlagen durch die Gesellschafter, Form der Einlagen (Sach- oder Bareinlage) und die Bestellung der Geschäftsführer enthalten. Die Aufgaben und z. B. die Vergütung können separat in einem Geschäftsführer-Dienstvertrag geregelt werden, für den es keine gesetzlich vorgeschriebene Form gibt.
- Kontoeröffnung und Einzahlung des Stammkapitals.
- Auf elektronischem Weg reicht der Notar die Handelsregisteranmeldung, Beschluss über die Errichtung der GmbH, Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste sowie Nachweis über das eingezahlte Stammkapital beim Amtsgericht ein. Die GmbH entsteht erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister.
- Einholung der für das Unternehmen ggf. erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse. Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit. Bestimmte Tätigkeiten bedürfen aber einer gesonderten Erlaubnis. Dies sollten Sie vor Gesellschaftsgründung überprüfen. Die Industrie- und Handelskammer berät Sie hierzu gerne. So gibt es z. B. für den Versicherungsvermittlerbereich die Erlaubnispflicht nach § 34 d/e Gewerbeordnung oder für das Bewachungsgewerbe den § 34 a Gewerbeordnung.
- Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
- Die Gewerbeanmeldung kann auch vor der Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erfolgen. Solange die Firma noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss die Bezeichnung „GmbH i. G.“ verwendet werden. Während dieser Zeit haften die Gesellschafter persönlich.
- Anmeldung beim Finanzamt
Die Anmeldung des Unternehmens beim Finanzamt erfolgt von Amts wegen durch die Gewerbeanmeldung. Wer allerdings seine Steuernummer schnell erhalten möchte, sollte sich selbst mit dem Finanzamt in Verbindung setzen. Für die Ausstellung von Rechnungen ist zwingend die Steuernummer erforderlich. - Die Eröffnungsbilanz der GmbH ist durch die Geschäftsführer aufzustellen, zu unterzeichnen und durch die Gesellschafter festzustellen. Als Stichtag der Eröffnungsbilanz kann frühestens das Datum der notariellen Beurkundung der Errichtungsurkunde der GmbH, jedoch spätestens das Datum der Entgegennahme der Einlagen gewählt werden.
- Nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister erhält der Notar und das Unternehmen eine Eintragungsmitteilung.
Die IHK-Existenzgründungsberater in den regionalen Servicezentren beraten Sie gern. Sie helfen auf dem Weg zum fertigen Unternehmenskonzept, prüfen Ihren Businessplan kritisch, geben Hinweise und machen Verbesserungsvorschläge. Dabei informieren sie auch über die Finanzierung Ihres Vorhabens. Die persönlichen Beratungsgespräche sind kostenlos.
Weitere Informationen finden sie im Bereich Gründung.