Die außergerichtliche Streitbeilegung
Streit kommt in den besten Familien und zwischen den besten Unternehmen vor. Aber nicht jede dieser Streitigkeiten gehört vor ein Gericht.
Bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg sind verschiedenen Alternativen zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingerichtet:
Bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg sind verschiedenen Alternativen zur außergerichtlichen Streitbeilegung eingerichtet:
- Schiedsgericht
- Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten
- Schlichtungs- und Mediationsstelle für kaufmännische Streitigkeiten zusammen mit der Rechtsanwaltskammer Kassel
Sie als Unternehmer können diese Alternativen natürlich selbst nutzen und bei etwaigen rechtlichen Problemen und Streitfragen, entstanden im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit, selbst an einer für Sie interessengerechten Einigung mitwirken.
Auf der anderen Seite leben einige dieser Alternativen zur außergerichtlichen Streitbeilegung auch und gerade davon, dass Unternehmer sich auf der Seite der „Streitschlichter“ ehrenamtlich engagieren und anderen Unternehmen helfen, deren Streitigkeiten beizulegen.
Schiedsgericht
Bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg ist ein Schiedsgericht gebildet, welches zur Entscheidung von Handelsstreitigkeiten allen Kreisen der Wirtschaft zur Verfügung steht. Schiedsgerichte sind private Gerichte, die Streitigkeiten durch einen Schiedsspruch endgültig und rechtskräftig entscheiden. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts muss von den Parteien durch eine Schiedsvereinbarung vereinbart werden. Die Schiedsvereinbarung kann schon in den jeweiligen Vertrag aufgenommen werden, sie kann jedoch auch noch im Nachhinein, wenn aus diesem Vertragsverhältnis Streitigkeiten zwischen den Parteien aufgetreten sind, geschlossen werden. Mit der Schiedsvereinbarung wird regelmäßig die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ausgeschlossen. Das Schiedsgericht entscheidet in erster Instanz, endgültig, verbindlich, nicht öffentlich und unter Vermeidung der Förmlichkeiten eines Gerichtsverfahrens.
Das Verfahren wird geregelt durch die Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel, die auf die Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit der Zivilprozessordnung verweist. Ein Schiedsgerichtsverfahren vor dem Schiedsgericht der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg kann nur in deutscher Sprache stattfinden.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend.
Unternehmer können als Beisitzer, an der Seite des Vorsitzenden des Schiedsgerichts, die Streitigkeiten vor dem Schiedsgericht mit entscheiden. Der Präsident der IHK Kassel-Marburg beruft den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Beisitzer für die Amtsdauer der jeweiligen Vollversammlung.
Das Verfahren wird geregelt durch die Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel, die auf die Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit der Zivilprozessordnung verweist. Ein Schiedsgerichtsverfahren vor dem Schiedsgericht der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg kann nur in deutscher Sprache stattfinden.
Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend.
Unternehmer können als Beisitzer, an der Seite des Vorsitzenden des Schiedsgerichts, die Streitigkeiten vor dem Schiedsgericht mit entscheiden. Der Präsident der IHK Kassel-Marburg beruft den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden sowie die Beisitzer für die Amtsdauer der jeweiligen Vollversammlung.
Musterschiedsgerichtsklausel:„Sämtliche Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden”.
Einigungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten
Die Landesregierung hat gemäß § 15 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg eine Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten geschaffen. Durch die Regelungen des UWG soll zum einen die Konkurrenz der Gewerbetreibenden um den Kunden in fairen Grenzen halten zum anderen sollen aber auch die Letztverbraucher vor unbilligen, insbesondere irreführenden Verhaltensweisen von Gewerbetreibenden geschützt werden.
Damit nicht für jeden Fall nach dem UWG wettbewerbswidrigen Verhaltens ein aufwändiges Verfahren vor einem staatlichen Gericht geführt werden muss, sind die Einigungsstellen nach § 15 UWG geschaffen worden. Das Ziel einer Einigungsstellenverhandlung ist das Zustandekommen einer gütlichen Einigung in Form eines Vergleichs zwischen den Parteien. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend.
Die Einigungsstelle ist besetzt mit einem Vorsitzenden und beisitzenden Personen (Unternehmer und Verbraucher). Gewerbetreibende können neben dem Vorsitzenden als Beisitzer an der gütlichen Einigung der Parteien mitwirken und zusammen mit dem Vorsitzenden Vorschläge unterbreiten. Die Beisitzer werden vom Vorsitzenden der Einigungsstelle alljährlich neu berufen.
Weitere Informationen sowie die das Verfahren regelnde Rechtsgrundlagen erhalten Sie unter dem Merkblatt „Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg.“
Damit nicht für jeden Fall nach dem UWG wettbewerbswidrigen Verhaltens ein aufwändiges Verfahren vor einem staatlichen Gericht geführt werden muss, sind die Einigungsstellen nach § 15 UWG geschaffen worden. Das Ziel einer Einigungsstellenverhandlung ist das Zustandekommen einer gütlichen Einigung in Form eines Vergleichs zwischen den Parteien. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend.
Die Einigungsstelle ist besetzt mit einem Vorsitzenden und beisitzenden Personen (Unternehmer und Verbraucher). Gewerbetreibende können neben dem Vorsitzenden als Beisitzer an der gütlichen Einigung der Parteien mitwirken und zusammen mit dem Vorsitzenden Vorschläge unterbreiten. Die Beisitzer werden vom Vorsitzenden der Einigungsstelle alljährlich neu berufen.
Weitere Informationen sowie die das Verfahren regelnde Rechtsgrundlagen erhalten Sie unter dem Merkblatt „Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft bei der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg.“
Schlichtungs- und Mediationsstelle für kaufmännische Streitigkeiten
Die gütliche Beilegung von Streitigkeiten in wirtschaftlichen Angelegenheiten zwischen Unternehmen im Wege des Vergleichs ist von erheblichem wirtschaftlichen Interesse, insbesondere dann, wenn beide Unternehmen an der Fortführung ihrer geschäftlichen Beziehungen interessiert sind. Zur Förderung dieses Interesses gründete die Rechtsanwaltskammer Kassel zusammen mit der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg eine Schlichtungsstelle für kaufmännische Streitigkeiten.
Diese Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann beantragt werden, in jeglichen aus einer gewerblichen Tätigkeit heraus entstehenden Streitigkeiten. Ziel des Verfahrens ist die gütliche Einigung in Form eines Vergleichs. Das Verfahren ist freiwillig, ohne die Zustimmung des Antragsgegners kann eine Schlichtung nicht durchgeführt werden. Als Schlichter für das Verfahren wird von den Parteien oder von der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg ein Rechtsanwalt bestimmt, der sich auf die Schlichterliste der Rechtsanwaltskammer Kassel hat aufnehmen lassen.
Das Antragsformular für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens steht als Download auf unserer Internetseite bereit. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend.
Sollte das Schlichtungsverfahren mit einem Vergleich beendet werden, ist dieser nicht aus sich heraus vollstreckbar.
Diese Durchführung des Schlichtungsverfahrens kann beantragt werden, in jeglichen aus einer gewerblichen Tätigkeit heraus entstehenden Streitigkeiten. Ziel des Verfahrens ist die gütliche Einigung in Form eines Vergleichs. Das Verfahren ist freiwillig, ohne die Zustimmung des Antragsgegners kann eine Schlichtung nicht durchgeführt werden. Als Schlichter für das Verfahren wird von den Parteien oder von der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg ein Rechtsanwalt bestimmt, der sich auf die Schlichterliste der Rechtsanwaltskammer Kassel hat aufnehmen lassen.
Das Antragsformular für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens steht als Download auf unserer Internetseite bereit. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht zwingend.
Sollte das Schlichtungsverfahren mit einem Vergleich beendet werden, ist dieser nicht aus sich heraus vollstreckbar.
(Stand: Januar 2020)
Kontakt:
Weitere Fragen für zur IHK Kassel-Marburg zugehörige Mitgliedsunternehmen beantwortet Ihnen gerne Simone Kaiser-Dietrich, Tel.: 0561 7891-390, Fax: 0561 7891-487, E-Mail: Kaiser-Dietrich@kassel.ihk.de.
Weitere Fragen für zur IHK Kassel-Marburg zugehörige Mitgliedsunternehmen beantwortet Ihnen gerne Simone Kaiser-Dietrich, Tel.: 0561 7891-390, Fax: 0561 7891-487, E-Mail: Kaiser-Dietrich@kassel.ihk.de.