Achtung!

Aktuelle Warnhinweise

Vermehrt Phishing-Mails

Zurzeit werden vermehr Phishing-Mails vom Absender ihk@webmail.de versendet. In dieser Mail wird der Empfänger dazu aufgefordert, über einen Link seine Daten zu aktualisieren.
Diese E-Mail stammt nicht aus der IHK-Organisation. Den Angeschriebenen wird empfohlen, diese Mail zu ignorieren, keinesfalls auf den Link zu klicken und keine Daten zu übermitteln.

IHK Kassel-Marburg warnt vor Phishing-Mails "Letzte Erinnerung aufgrund unbehandelter Unternehmensdaten" 

Seit Mitte Februar 2024 läuft eine neue Welle von Phishing-Mails unter missbräuchlicher Ausnutzung der IHK-Organisation. Der Betreff dieser Fake-Mails lautet "Achtung. Letzte Erinnerung aufgrund unbehandelter Unternehmensdaten!" Diesmal ist der angebliche Absender die Deutsche Industrie- und Handelskammer, wobei die korrekten Kontaktdaten (Telefon sowie zentrale Mailadresse) angegeben sind und das DIHK-Logo verwendet wird. 
Selbstverständlich stammen diese Mails nicht von der DIHK. Dies wird auch an der verwendeten Absender-Mailadresse "…@planet.com" deutlich. Bitte klicken Sie auf keine Links, geben Sie nicht Ihre Daten preis. Löschen Sie diese Mails und seien Sie weiterhin wachsam.

Warnung: Neue Masche zum Datenklau mit IHK-Hintergrund
Seit 29. November 2023: "Industrie- und Handelskammer |Aktualisierung der Unternehmensdaten"

Aktuell ist eine Version von Phishing-Mails im Umlauf, die angeblich aus der IHK-Organisation stammen soll und den Betreff "Industrie- und Handelskammer | Aktualisierung der Unternehmensdaten" trägt. Sie ist mit einem IHK-Logo versehen und mit "IHK" unterschrieben. Die Absender teilen mit, dass sie auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO "einige Änderungen in unseren Datenschutzrichtlinien" vorgenommen hätten. In ihrem Kundenportal seien die Kontaktdaten des Empfängers bisher nicht vollständig, sie müssten nun überprüft und aktualisiert werden.

Den Button "Überprüfen Sie jetzt Ihre Daten" sollten Sie keinesfalls anklicken! 

Diese Mails werden nicht aus der IHK-Organisation versandt und dienen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit betrügerischen Zwecken. Bitte ignorieren Sie solche Nachrichten und geben Sie keine Daten preis.
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Warnung: Fake-Kostenbescheide der Europäischen Kommission/ Europäisches Justizportal

Anlässlich der erneuten Aussendung von Kostenbescheiden, welche aussehen, als kämen sie von der Europäischen Kommission, hat der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminaliät e.V. einen Warnhinweis herausgegeben.

Für die Erfassung von Neugründungen soll eine Verwaltungskostenpauschale i.H.v. 496,05 Euro gezahlt werden. Der Schutzverband warnt ausdrücklich davor, Einzahlungen auf das belgische Konto vorzunehmen!

Bereits im Sommer wurde vor ähnlichen Fake-Bescheiden des Europäischen Justizportals gewarnt. Auch diese neuen Fake-Bescheide sehen täuschend echt aus. Hier sehen Sie einen solchen Bescheid und erhalten weitere Informationen:
Sollten weitere Beschwerden im Umlauf sein, wäre der Schutzverband für entsprechende Hinweise dankbar!

Neue Fake-Abmahnung von angeblichem Hamburger Rechtsanwalt

Aktuell gibt es einen neuen Fall einer falschen Abmahnung durch den vermeintlichen Hamburger Rechtsanwalt Manuel Holleis, Jungfernstieg 40, 20354 Hamburg.
Achtung: Diesen Rechtsanwalt gibt es nicht!
Die angegebenen Daten sind von einer anderen - zugelassenen - Anwaltskanzlei "gekapert".

Die vermeintliche Abmahnung im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH entbehrt jeglicher Grundlage.  Ob die Vorwürfe der Urheberrechtsverstöße im Einzelfall berechtigt sind, kann letztendlich nur der Adressat entscheiden. Festzuhalten bleibt, dass eine Abmahnung eines Fake-Anwalts ins Leere läuft und der Adressat weder zu Handlungen noch Zahlungen verpflichtet ist.

Mehrere IHKs berichten, dass die Adressaten zur Zahlung einer Vergleichsgebühr in Höhe von rund 1.000 € aufgefordert werden, sich hierzu auf einer Internetseite einloggen bzw. identifizieren sollen.

Diese Internet-Seite sei gänzlich untypisch für den Internet-Auftritt eines Rechtsanwalts.
Nach Auffassung des DSW Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. handelt es sich um einen weiteren Phishing-Versuch in Gestalt einer Anwalts-Abmahnung. Offenbar sollen Daten abgegriffen werden, wobei der Einsatzzweck unklar bleibt. 
Der Schutzverband rät dringend davon ab, Zahlungen zu leisten sowie auf der verlinkten Internet-Seite Daten einzugeben!
 

Gefälschte DPMA-Rechnungen


Betrüger fordern im Namen der DPMA-Präsidentin zu Überweisungen auf 

Pressemitteilung vom 26. Juni 2023 

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) warnt vor betrügerischen und irreführenden Zahlungsaufforderungen. Im aktuellen Fall geht es um gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken, die per E-Mail angeblich im Namen der DPMA-Präsidentin verschickt wurden. In dem Schreiben wird zur Zahlung angeblich fälliger Anmeldegebühren auf ein polnisches Konto aufgefordert. Angehängt ist in den bisher bekannten Fällen auch eine gefälschte Markenurkunde mit dem Logo des DPMA und der gefälschten Unterschrift der Präsidentin. Das DPMA ruft dazu auf, der Zahlungsaufforderung keinesfalls Folge zu leisten. 

Warnung vor falschen IHK-Mails
Neue Masche zum Datenklau – Drohende Löschung im Handelsregister

Momentan sind betrügerische Phishing-Mails im Umlauf, die im Namen einer „Industrie- und Handelskammer Deutschland“ verschickt werden. Nach Erkenntnissen der IHK-Organisation kursieren seit geraumer Zeit mehrere Ansätze, mit denen den Unternehmen Daten entlockt werden sollen:

Überprüfung Handelsregistereintrag

Eine "Handelskammer Deutschland" behauptet aktuell im Juli 2023 mit dem Absender "IHK Kunden", sie prüfe, ob im Handelsregister eingetragene Unternehmen noch aktiv seien. Die angeschriebene Firma erscheine "in den Daten der Steuer- und Zollverwaltung nicht (mehr) als aktives Unternehmen". Wenn sie nicht reagiere, werde sie binnen fünf Werktagen abgemeldet. "Überprüfen Sie rechtzeitig die Nutzung Ihres Kontos" lautet der Betreff einer Phishing-Mail, die zwar nicht sonderlich professionell gestaltet ist, aber doch Verunsicherung auslösen könnte. 

Zur Klarstellung: Diese Mail stammt nicht aus der IHK-Organisation. Bitte ignorieren Sie diese, klicken Sie keinesfalls auf den Link, und übermitteln Sie erst recht keine Daten!
 

Warnung vor Mails “Digitaler IHK-Schlüssel“ einer IHK Deutschland

Unternehmen, die in diesen Tagen Mails erhalten, die vermeintlich von einer Industrie- und Handelskammer Deutschland stammen, sollten diese Mail ignorieren. Die IHK Kassel-Marburg warnt vor dieser neusten Betrugsmasche mit Ziel an Daten der Unternehmen zu gelangen.
Unternehmen erhalten Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen "digitalen IHK-Schlüssel" zu beantragen – aktuell sogar mit dem aktuellen DIHK-Logo. Damit könnten angeblich "sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden". Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, werde "die Gesellschaftsform als inaktiv" gestellt und es bestehe kein "Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer". Wer der Aufforderung folgt und die enthaltene Schaltfläche anklickt ("um Ihre Identität zu bestätigen und Einblick in Ihren Fall zu erhalten"), öffnet ein Formular mit der Aufforderung, seine Daten ausgefüllt abzusenden.
Die IHK Kassel-Marburg stellt klar: Einen solchen "digitalen IHK-Schlüssel" gibt es nicht. Bitte ignorieren Sie diese Mail und übermitteln Sie keine Daten!

Neue Masche zum Datenklau - Betrüger täuschen IHK-Hintergrund und angebliche Steuerrückzahlung vor

Die IHK-Organisation warnt vor einer neuen Betrugsmasche zum Datenklau bei Unternehmen. Dabei werden die Betriebe per Mail von der angeblichen „Bundeszahlstelle“ mit der Abkürzung „BZSt“ aufgefordert, ihre Firmendaten über einen Link weiterzugeben beziehungsweise „zu aktualisieren“, wie es in der Mail heißt. Die Daten würden dann angeblich bei der zuständigen IHK „geprüft“, heißt es in den gefälschten Mails. Nach dieser Prüfung würde den Unternehmen eine angebliche Steuerrückzahlung überwiesen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg weist darauf hin, dass die IHKs keinerlei derartige Überprüfungen vornehmen. Deshalb sollten betroffene Unternehmen nicht auf diese Mails eingehen und keineswegs auf den Link klicken oder gar Daten übermitteln. Es handelt sich vermutlich um eine neue Methode, an Unternehmensdaten inklusive Kontoverbindungen zu kommen. Es kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass über das Anklicken des Links Schadsoftware verbreitet wird.
 

Gefälschte Rechnungen der “Zentralen Zahlstelle Justiz“ im Umlauf

Die IHK Kassel-Marburg warnt wiederholt vor gefälschten Kostenrechnungen im Zusammenhang mit Handelsregisterbekanntmachungen! Die aktuellen Formularaussendungen geben sich einen äußerst hoheitlichen Anstrich. Unternehmen, die sich erstmals mit derartigen Gebührenforderungen konfrontiert sehen, könnten hinsichtlich der Unterscheidung von echten und unechten Rechnungen in Schwierigkeiten geraten.
Der Absender bezeichnet sich als “Zentrale Zahlstelle Justiz, Hamm“. Tatsächlich ist die beim Oberlandesgericht Hamm eingerichtete “Zentrale Zahlstelle Justiz“ die zentrale Vollstreckungsbehörde für Kostenforderungen aller Bundesländer aus dem Bereich der Handelsregisterauskünfte. Wer also eine Handelsregistereintragung vornimmt, muss mit Kostenrechnungen der echten “Zentrale Zahlstelle Justiz“ rechnen.
Wie können Unternehmen nun Echt von Unecht unterscheiden? Zwei Merkmale sind zur Abgrenzung geeignet:
1. Die Bankverbindung mit IBAN beginnt mit IE (statt DE). Das Konto wird also in Irland geführt. Eine deutsche Behörde wird keine ausländische Bankverbindung wählen. Die Wahl einer ausländischen Bankverbindung dient primär dazu, eine Rückabwicklung der Zahlung für Betroffene zu erschweren.
2. Der Kostenansatz der Fälscher liegt weit über dem Gros der Gebührentatbestände der echten “Zahlstelle Justiz“. Die in den Fake-Rechnungen zitierte Gebühr Nr. 250 ist im amtlichen Gebührenverzeichnis gar nicht enthalten.
Die IHK Kassel-Marburg rät nicht nur bei der aktuellen Fallgestaltung, sondern bei sämtlichen zweifelhaften Rechnungen im Zusammenhang mit z.B. Firmengründungen/Handelsregistereintragungen dazu, vorab kritisch die beiden Abgrenzungskriterien anzulegen bzw. zu prüfen. Wenn diese ganz oder teilweise zutreffend sind, sollte keine Zahlung erfolgen!

IHK Kassel-Marburg warnt vor Phishing-Mails einer IHK Deutschland

 Die IHK Kassel-Marburg warnt vor Phishing-Mails, die im Namen der IHK Deutschland versendet werden. Die IHK-Organisation hat nicht das Geringste mit der Versendung zu tun, da es keine IHK Deutschland gibt. Mit der Versendung wird den Unternehmern suggeriert, dass sie sich binnen 4 Arbeitstagen “neu identifizieren“ müssten. Wir warnen ausdrücklich vor dem Anklicken des Links, da vermutlich damit eine schadhafte Malware heruntergeladen wird. Unternehmer sollten diese E-Mail ohne weitere Betrachtung umgehend entsorgen.

Warnung vor falschen Rechnungen der humedical.de bzw. der Fa. Alpha Ribs GmbH

Angebliche Lieferung von Antigen-Schnelltests an Unternehmen
Die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg mahnt aus aktuellem Anlass zur Vorsicht und genauen Prüfung von Rechnungen von humedical.de bzw. der Alpha Ribs Gmbh mit Sitz in Grabau/Schleswig-Holstein. Diese Rechnungen sind insbesondere in den vergangenen Tagen bei Unternehmen per Fax oder Mail eingegangen und beziehen sich auf eine angebliche Lieferung von Covid-19-Antigenschnelltests. Die Datierung der Bestellung laut Rechnung bezieht sich meist auf das Ende des Jahres 2020. Ungewöhnlich an den Rechnungen ist die darin angegebene Zeit für die Begleichung der Rechnung. Innerhalb von drei Tagen sollen die Empfänger den Rechnungsbetrag in Höhe von ca. 1.500 Euro bezahlen. Betroffene Unternehmen berichten, dass sie nach interner Prüfung jedoch keinerlei Bestellungen von Antigenschnelltests oder Schutzmasken bei humedical.de vorgenommen haben. Die IHK Kassel-Marburg rät betroffenen Unternehmen, eingehende Rechnungen des genannten Unternehmens genau zu prüfen und nicht vorschnell zu zahlen.
 

Fake-Rechnungen im Namen des Europäischen Justizportals

Die IHK Kassel-Marburg warnt Unternehmen vor Fake-Rechnungen im Namen des Europäischen Justizportals! Gefälschte Rechnungen für Handelsregistereintragungen sind nicht neu. Meistens erfolgen diese unmittelbar nach Online-Veröffentlichung im Handelsregister und sind so aufgemacht, als kämen sie direkt vom Registergericht.
Im aktuellen Fall wird nicht nur auf die URL des Europäischen Justizportals verwiesen, sondern gleich auch das Logo des Europäischen Justizportals blickfangmäßig verwendet!

Nach dem uns aktuell vorliegenden Schreiben ergibt sich aus dem angehängten Überweisungsbeleg eine Forderung von rund 800 €. Begünstigter ist ein niederländisches Konto mit dem Namen NVC B.V. Deren Identität ist allerdings derzeit noch unklar.

Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., Bad Homburg, hat Strafanzeige erstattet. Die IHK Kassel-Marburg nimmt die Fake-Abrechnung zum Anlass, betroffenen Unternehmern ausdrücklich zu raten, die Offerte unbeachtet zu lassen und Zahlungen nicht zu veranlassen!
 

Warnung vor einem Marketing-Verlag aus Griechenland

Die IHK Kassel-Marburg warnt aktuell vor der betrügerischen Anzeigenwerbung eines Verlages mit Sitz in Griechenland. Dieser Marketing-Verlag gibt sich als Verlag von IHK-Ausbildungsmagazinen mit dem Aufmacher “IHK...... Schule und was dann?“ aus und verkauft Anzeigenplätze an Unternehmen. Der Korrekturabzug der Anzeige sieht in der Gestaltung täuschend ähnlich aus wie die jeweils letzten Ausgaben des echten IHK-Ausbildungsmagazins. Auch ggf. nachfolgende Telefonate mit den umworbenen Unternehmen erwecken meist keinen täuschenden Charakter.  
Die IHK-Organisation hat nichts mit diesem Verlag zu tun und distanziert sich ausdrücklich vor diesen missbräuchlichen Offerten. Unternehmen werden dringend geraten, nicht auf die mit Kosten verbundenen Anzeigeofferten einzugehen. Falls bei Unternehmen der IHK Kassel-Marburg solche Offerten eingehen, bitten wir um Mitteilung an Richard Straka, Tel.: 0561 7891-315, E-Mail: straka@kassel.ihk.de

Vorsicht bei Eintragungsofferten Brancheneintrag für Hessen

Die IHK Kassel-Marburg warnt aktuell vor Eintragungsofferten mit einem Brancheneintrag für Hessen von einer Medien GmbH mit Sitz in den USA.
Im Schreiben wird um Bestätigung bzw. Korrektur der im Formular hinterlegten Firmenangaben zur Registrierung in ein Branchenbuch als Business-Eintrag gebeten. Bestätigen Unternehmen per Fax die Firmendaten mit Unterschrift und Firmenstempel wird eine Eintragungsgebühr in Höhe von 899€/je Jahr fällig bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren.
Der beworbene Brancheneintrag hat jedoch keinerlei Nutzen für die Unternehmen. Daher empfehlen wir dringend, die Eintragungsofferte unbeachtet zu lassen und nicht auf das Vertragsangebot zu reagieren.

Warnung vor Rechnungen von falschen Amtsgerichten

Die IHK Kassel-Marburg warnt vor fingierten Rechnungen, die nicht von Amtsgerichten stammen. Blickfangmäßig und als zentrale Überschrift erscheint das jeweilige Landeswappen und der Hinweis "Rechnung". Während bei den sonst bekannten Aussendungen - wenn auch versteckt - der Hinweis auf ein Angebot erfolgt, fehlt dies bei diesen Aussendungen gänzlich! Im Gegenteil: Hier werden Zahlungsfristen genannt und der Zusatz, dass bei Nichteinhaltung „selbstverschuldete Mahngebühren" und eine "zwangsweise Einziehung des Betrags" drohen. Die Kostenspanne liegt zwischen 627 € und 737 €. Auf dem beigefügten Überweisungsträger wird als begünstigter Kontoinhaber sowohl eine LBB KS als auch eine MERZVINSKAS genannt.
Aufgrund der hohen Verwechslungsgefahr warnt die IHK Kassel-Marburg ausdrücklich davor, nach Erhalt solcher Formulare ungeprüft Zahlungen zu leisten.

Warnung vor gefälschten IHK-Beitragsbescheiden

Wie uns die IHK Frankfurt/Main mitteilt, werden derzeit postalisch Beitragsbescheide an Unternehmen der IHK Frankfurt/Main verschickt, die jedoch nicht von der IHK Frankfurt/Main stammen. Die bisher dort bekannt gewordenen gefälschten Bescheide weisen - anders als der Originalbeitragsbescheid - jedoch ein farbiges IHK-Logo auf. Zudem stimmt die aufgeführte Mitgliedsnummer nicht mit derjenigen des Empfängers überein. Ein weiteres Erkennungsmerkmal der Fälschung ist die hinterlegte Bankverbindung, welche nicht die der zuständigen IHK ist.  
Falls im Zusammenhang mit einer Beitragsveranlagung der IHK Kassel-Marburg solche gefälschten Beitragsbescheide eingehen oder Unternehmen die Echtheit anzweifeln, bitten wir um Rückmeldung an das Beitragsteam der IHK Kassel-Marburg unter Tel.: 0561 7891-360.

IHK Kassel-Marburg warnt vor Schreiben der „IHKT Industrie- und Handelskartei“

Die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg warnt vor einem Schreiben der “IHKT Industrie- und Handelskartei“. Die IHK weist Unternehmen ausdrücklich darauf hin, dass die “IHKT Industrie- und Handelskartei“ nichts mit der IHK-Organisation zu tun hat.
Der Brief erwecke aufgrund seiner Gestaltung den Eindruck, von einer öffentlichen Stelle zu stammen und ist mit “Kostenbescheid“ überschrieben. Unternehmen werden aufgefordert, einen Betrag von 641,71 Euro für eine Registrierung in der Kartei zu zahlen. Im kleingedruckten Hinweistext heißt es, dass es sich bei dem Schreiben “um eine Offerte und nicht um eine offizielle Rechnung des Handelsregisters“ handle. Außerdem heißt es in dem Schreiben weiter, dass man “aufgrund der für Wirtschaftsunternehmen unsicheren Lage bedingt durch den Coronavirus einen routinemäßigen Abgleich firmenrelevanter Daten ihres Unternehmens durchführe“.
Wenn Unternehmen den Betrag überweisen, wird in der Folge ein Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren geschlossen, verbunden mit einer jährlichen Rechnung von 658,30 Euro.
“Für Unternehmen, die solche Schreiben erhalten, besteht keinerlei Verpflichtung zur Registrierung und Zahlung. Das Schreiben sollte dringend unbeachtet bleiben“ erklärt Richard Straka von der IHK Kassel-Marburg.

Warnung vor falschen Zahlungsaufforderungen der “Zahldienststelle“

Die IHK Kassel-Marburg warnt aktuell Unternehmen vor falschen Zahlungsaufforderungen einer Zahldienststelle in Höhe von 349€! Durch die Angabe von Aktenzeichen, Kassenzeichen und Zahlungsfristen in Verbindung mit dem Amtsgericht Kassel wird suggeriert, dass es sich um ein amtliches Schreiben handelt. Zudem ist das offizielle Landeswappen von Hessen aufgeführt. Auffällig ist weiter, dass auf dem Formular keine Adressdaten der “Zahldienststelle“ hinterlegt sind.
Unternehmen wird dringend empfohlen, die Zahlungsaufforderung zu ignorieren. Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., Bad Homburg, hat bereits Strafanzeige gestellt.

Falsche Rechtsanwälte Stahlberg und Hartmann bieten Löschungen von negativen Bewertungen bei Google-Profil an.

Die angeblichen Rechtsanwälte Stahlberg und Hartmann (Berlin) bieten Unternehmen zum Preis von 149 € (zuzüglich MwST) je negativer Bewertung die Löschung bei Google-Profil an. Im Schreiben an die Unternehmen wird die Behauptung aufgestellt, dass bereits 500 Unternehmen erfolgreich geholfen werden konnte. Die Personen Stahlberg und Hartmann verfügen jedoch nicht über eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und sind zur Rechtsberatung nicht befugt.
Die IHK Kassel-Marburg empfiehlt den Unternehmen daher ausdrücklich, auf diese Masche nicht zu reagieren! Die Rechtsanwaltskammer Berlin ist informiert.

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen warnt vor Betrugsversuchen.

Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen warnt vor E-Mails mit dem Betreff “Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“. Die Wirtschafts- und Strukturbank Hessen ist nicht Absender dieser E-Mail! Die in dieser E-Mail angehängten Dateien zielen darauf ab, an Ihre Daten zu kommen. Löschen Sie bitte daher umgehend diese E-Mail.
 

Zahlungsdienststelle versendet falsche Rechnungen mit Bezug zu Amtsgerichten

Die IHK Kassel-Marburg warnt vor Betrugsversuchen einer Zahldienststelle im Zusammenhang mit Amtsgerichten. Im Namen von  Amtsgerichten ergehen derzeit Zahlungsaufforderungen an Unternehmen, die jedoch nicht von den Amtsgerichten stammen. Die Aufmachung  ist täuschend echt so erstellt, dass Unternehmen vermeintlich von der Echtheit der Forderung durch das jeweilige Amtsgericht ausgehen.
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass Amtsgerichte Forderungen erheben, jedoch nicht in Zusammenhang mit einer externen Zahldienststelle.  Zahlen Sie daher nicht vorschnell. Rufen Sie bei eingehenden Forderungen das jeweilige Amtsgericht im Zweifel an und klären die Berechtigung !