IHK Kassel-Marburg

Industriemeister/-in Fachrichtung Metall (Geprüfte/r)

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung – Fertigung – Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Industriemeister Fachrichtung Metall“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Fachrichtung Metall“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 zugeordnet.

Berufsprofil und Gliederung der Prüfung

Verordnung:
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen:
Entscheidend für die Zulassung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung ist das Vorliegen der jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen, die jeweils der Verordnung über den angestrebten Fortbildungsabschluss zu entnehmen sind.
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang berechtigt nicht zur Prüfungszulassung, sondern dient der inhaltlichen Vorbereitung.
Damit Sie vor dem Start Ihres Vorbereitungslehrganges auch sicher sind, dass Sie später zur Prüfung zugelassen werden, empfehlen wir vor Beginn eine „Zulassungsanfrage“ zu stellen.
Bitte beachten Sie: Zulassungsanfragen sind keine verbindliche Anmeldung zur Prüfung.
Informationen zur Prüfung:
Es handelt sich um eine bundeseinheitliche Prüfung mit bundeseinheitlichen Aufgaben. Die Grundlage für die Aufgabenerstellung ist die jeweilige Verordnung und der jeweilige Rahmenplan. Die Erstellung wird von der DIHK-Bildungs-GmbH in Bonn organisiert.
Auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH finden Sie Termine und Informationen rund um die Prüfung sowie weitere Informationen zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Wir haben für Sie ergänzend zur Verordnung unter Downloads eine Übersicht über die Prüfungsfächer sowie weitere Informationen zur Prüfung zusammengefasst.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie von der IHK Kassel-Marburg zugeschickt.
Setzen Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss mit der zuständigen Mitarbeiterin der IHK Kassel-Marburg in Verbindung, damit Ihnen die Unterlagen zugeschickt werden und Sie sich bis zum Anmeldeschluss anmelden können.
Anmeldeschluss:
Frühjahrsprüfung
jeweils am 31. Januar
Herbstprüfung
jeweils am 30. Juni
Bitte beachten Sie, dass später eingehende Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Wenn Sie Fragen zur Prüfung haben (Termine, organisatorischer Ablauf, Bewertung, mündliche Prüfung, Wiederholungsprüfung etc.) wenden Sie sich bitte ausschließlich an die IHK Kassel-Marburg, Prüfungen Weiterbildung. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Prüfungsgebühr: