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Zweitschrift & Lehrzeitbescheinigung

Sie brauchen eine Lehrzeitbescheinigung, eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnis oder Ihrer Unterrichtung? Nutzen Sie unseren Online-Service.
Bitte beachten Sie, dass die IHK Karlsruhe ausschließlich Zweitschriften von Prüfungszeugnissen ausstellen kann, wenn es sich um einen IHK-Abschluss handelt, welchen die IHK Karlsruhe selbst geprüft und dazu ein Prüfungszeugnis ausgestellt hat. Haben Sie z. B. einen handwerklichen Ausbildungsberuf/Abschluss absolviert, wenden Sie sich bitte an die zuständige Handwerkskammer oder andere (örtlich) zuständige Stelle. Lehrzeitbescheinigungen können wir nur dann ausstellen, wenn Ihr Ausbildungsverhältnis bei der IHK Karlsruhe registriert war, Ihre Ausbildung also bei einem Ausbildungsbetrieb im Bezirk der IHK Karlsruhe in einem IHK-Beruf stattgefunden hat. Sollten Sie Ihre Ausbildung außerhalb des IHK-Bezirks Karlsruhe absolviert haben, wenden Sie sich auch hier bitte unbedingt an die für Sie örtlich zuständige Stelle.