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Zweitschrift (Aus- und Weiterbildung) & Lehrzeitbescheinigung

Sie brauchen eine Lehrzeitbescheinigung, eine Zweitschrift Ihres Prüfungszeugnis oder Ihrer Unterrichtung? Nutzen Sie unseren Online-Service.
Die IHK Karlsruhe stellt Zweitschriften nur für Prüfungszeugnisse aus, die von uns selbst ausgestellt wurden. Haben Sie beispielsweise einen handwerklichen Ausbildungsberuf abgeschlossen, wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer oder die örtliche Kammer. Wenn Sie unsicher sind, welche Kammer für Ihren Abschluss zuständig ist, unterstützen wir Sie gerne telefonisch oder per E-Mail.
Lehrzeitbescheinigungen können wir nur dann ausstellen, wenn Ihr Ausbildungsverhältnis bei der IHK Karlsruhe registriert war, Ihre Ausbildung also bei einem Ausbildungsbetrieb im Bezirk der IHK Karlsruhe in einem IHK-Beruf stattgefunden hat. Sollten Sie Ihre Ausbildung außerhalb des IHK-Bezirks Karlsruhe absolviert haben, wenden Sie sich auch hier bitte unbedingt an die für Sie örtlich zuständige Stelle.

Wann benötige ich eine Lehrzeitbescheinigung?

Eine Lehrzeitbescheinigung ist eine Bestätigung der örtlich zuständigen IHK über die absolvierte Ausbildungszeit und den erworbenen Ausbildungsabschluss, die bei der Rentenversicherung zur Klärung Ihres Rentenkontos eingereicht werden kann.

Wann benötige ich eine Zweitschrift?

Falls das Originalzeugnis verloren geht oder beschädigt wird, kann eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass eine Zweitschrift Ihres Berufsschulzeugnisses ausschließlich bei Ihrer damaligen Berufsschule beantragt werden kann.
Hinweis: Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie per E-Mail einen Bestätigungslink. Bitte klicken Sie auf diesen Link, um die angegebenen Daten zu bestätigen und Ihren Antrag abzuschließen. Ohne die Bestätigung über den Link kann der Antrag nicht bearbeitet werden.

Kosten

Die anfallenden Kosten für Erstellung und Versand der Lehrzeitbescheinigung bzw. Zweitschrift entnehmen Sie bitte unserem aktuell gültigen Gebührentarif.