Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK)

Um gewerbsmäßig Finanzanlagen gemäß § 34 f GewO vermitteln zu dürfen, ist im Rahmen des Erlaubnisantrags die erforderliche Sachkunde nachzuweisen. Dafür dient die Prüfung zum/zur Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK), sofern keine anderweitige sogenannte gleichgestellte Berufsqualifikation vorhanden ist.

Termine

Folgende Prüfungstermine werden bei der IHK Karlsruhe im Jahr 2026 angeboten:
25. März 2026
keine Anmeldung für Vollprüflinge (schriftliche + praktische Prüfung) mehr möglich!
Anmeldungen für Teilprüflinge (nur schriftich mit Befreiung vom praktischen Teil) noch möglich
24. Juni 2026
Anmeldedatum wird rechtzeitig bekannt gegeben
vorläufige Termine im zweiten Halbjahr
21. Oktober 2026
25. November 2026
Hinweise:
Wir führen keine Warteliste auf die man sich eintragen kann - Eine Anmeldung für die neuen Termine ist erst ab dem neuen Jahr möglich!

Anmeldung

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Ablauf der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung zur Finanzanlagenfachfrau/zum Finanzanlagenfachmann IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn der Prüfling eine auf Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 genannte Kategorie von Finanzanlagen beschränkte Sachkundeprüfung ablegt und die Voraussetzungen vorliegen (siehe unten).
Thementeile Aufgaben Dauer Zeit
Allgemeiner Teil (Kenntnisse für Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten)
20 Aufgaben
30 Minuten
08:30 – 09:00 Uhr
Teilprüfung „Offene Investmentvermögen“
30 Aufgaben
45 Minuten
09:00 – 09:45 Uhr
Teilprüfung „Geschlossene Investmentvermögen“
30 Aufgaben
45 Minuten
10:05 – 10:50 Uhr
Teilprüfung „Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG“
30 Aufgaben
45 Minuten
10:50 – 11:35 Uhr


Schriftlicher Prüfungsteil:

Die geschlossenen Aufgaben des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am iPad.
Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis ist einzutragen.

Praktischer Prüfungsteil:

Die praktische Prüfung findet als Simulation eines Kundenberatungsgespräches statt. Der Prüfungsteilnehmer soll nachweisen, dass er über die Fähigkeiten verfügt, kundengerechte Lösungen zu entwickeln und anzubieten. Die Vorbereitungszeit mit einer Fallvorgabe beträgt
20 Minuten, das Kundengespräch in der Regel ebenfalls 20 Minuten. Die Teilnahme am praktischen Prüfungsteil ist nur möglich, wenn die schriftliche Prüfung bestanden wurde.

Gebühren

Folgende Gebühren fallen laut unserem Gebührentarif für die Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau an:
Tatbestand Gebühr
Schriftliche und praktische Prüfung in einer Kategorie, auch bei Nichtteilnahme 235 €
Sachkundeprüfung - nur schriftlich - in einer Kategorie, auch bei Nichtteilnahme 190 €
Wiederholung praktische Prüfung, auch bei Nichtteilnahme 195 €
Rücktritt von der Prüfung bis spätestens fünf Werktage vor dem Prüfungstermin oder bei Nachweis von Krankheit oder Abmeldung durch die IHK wegen nicht fristgerechter Zahlung 80 €
Informationen zu Gebühren der weiteren Prüfungsmöglichen sehen Sie in unserem Gebührentarif.

Umfang der Prüfung und Befreiungsmöglichkeiten

Die Prüfung kann auf Wunsch auch auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkt werden.
Für eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO muss der schriftliche Teil die unter 1. genannten Bereiche umfassen, für eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO müssen die unter 2. genannten Bereiche umfasst sein, für eine Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO müssen die unter 2. und 3. genannten Bereiche umfasst sein.
Unabhängig vom Umfang der Erlaubnis müssen im schriftlichen Teil der Prüfung Kenntnisse über Beratung und Vertrieb von Finanzanlageprodukten nachgewiesen werden.
Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist vorgesehen, wenn der Prüfling eine auf Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 genannte Kategorie von Finanzanlagen beschränkte Sachkundeprüfung ablegt (Kategorie 1) und
  • eine Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 oder 2 der Gewerbeordnung hat (Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater) oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34 d Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 der Gewerbeordnung hat (Gepr. Versicherungsfachmann/-frau IHK) oder
  • einen diesem nach § 27 der Versicherungsvermittlerverordnung gleichgestellten Abschluss besitzt (Versicherungsfachmann/-frau BWV).
Ebenso kann sich befreien lassen, wer eine Folgeprüfung zur Erweiterung einer nach § 34 f Absatz 1 Satz 3 oder § 34 h Absatz 1 Satz 3 der Gewerbeordnung auf einzelne Kategorien von Finanzanlagen beschränkten Erlaubnis ablegt oder einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung besitzt.
Die jeweilige Befreiungsmöglichkeit ist bei der Prüfungsanmeldung nachzuweisen.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Wie Sie sich auf Ihre Prüfung vorbereiten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.
Sollten Sie auf der Suche nach einem Kurs sein, können Sie unter anderem auf der folgenden Seite nach Anbietern von (Online)Kursen recherchieren: Weiterbildungsangebote WIS | IHK.

Stand: 02.02.2026