Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-frau

Wer Versicherungen gewerbsmäßig vermitteln möchte, muss grundsätzlich im Rahmen des Erlaubnisverfahrens gemäß § 34d Gewerbeordnung die erforderliche Sachkunde nachweisen. Dies kann u.a. durch erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zum Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK) erfolgen.

Termine

Folgende Prüfungstermine werden bei der IHK Karlsruhe im Jahr 2026 angeboten:
11./12. Juni 2026
Prüfung ist ausgebucht

Vorläufige Termine im zweiten Halbjahr

  • 10./11. September 2026
  • 08./09. Oktober 2026
  • 12./13. November 2026
Hinweise: Wir führen keine Warteliste auf die man sich eintragen kann!

Anmeldung

Sie können sich über das Anmeldeportal anmelden, sobald die Termine zur Anmeldung freigeschalten sind (siehe oben): VersVerm - Informationen
Anderweitige Anmeldungen sind nicht möglich!

Gebühren

Folgende Gebühren fallen laut unserem Gebührentarif für die Sachkundeprüfung Versicherungsfachmann/-frau an:
Tatbestand Gebühr
Schriftliche und praktische Prüfung, auch bei Nichtteilnahme 330 €
Sachkundeprüfung - nur schriftlich, auch bei Nichtteilnahme 240 €
Wiederholung praktische Prüfung, auch bei Nichtteilnahme 230 €
Rücktritt von der Prüfung bis spätestens fünf Werktage vor dem Prüfungstermin oder bei Nachweis von Krankheit oder Abmeldung durch die IHK wegen nicht fristgerechter Zahlung 75 €

Ablauf der Sachkundeprüfung

Die Sachkundeprüfung zum Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil ist dann möglich, wenn eine der in § 4 Abs. 5 VersVermV genannten Voraussetzungen vorliegt.

Schriftlicher Prüfungsteil

Die geschlossenen Aufgaben (Multiple Choice) des schriftlichen Prüfungsteils beantworten Sie am PC. Folgende Fragetypen sind möglich:
  • Einfachwahlaufgabe (Single Choice) – eine Antwortmöglichkeit ist richtig.
  • Mehrfachwahlaufgabe (Multiple Choice) – mehrere Antwortmöglichkeiten sind richtig.
  • Kurzantwortaufgabe – ein Rechenergebnis oder Datum ist einzutragen.
Um einen Eindruck vom Aussehen und den Funktionen des Prüfungsprogramms zu erhalten, sehen Sie sich die Demo-Version an! (Bitte beachten Sie, dass es sich hier um eine Demonstration des Prüfungsprogramms handelt und die Fragen inhaltlich nicht regelmäßig geprüft und aktualisiert werden!)
Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus fünf Sachgebieten, die auf zwei Prüfungsteile verteilt sind
Teil 1 (90 Min.)
  1. Rechtliche Grundlagen
  2. sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, private Vorsorge durch Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung, staatliche Förderung und steuerliche Behandlung der privaten Vorsorge und der durch Entgeltumwandlung finanzierten betrieblichen Altersversorgung,
  3. Unfall-, Kranken-, Pflegeversicherung

    Pause (20 Min.)

    Teil 2 (70 Min.)
  4. Verbundene Hausrat- und verbundene Gebäudeversicherung
  5. Haftpflicht-, Kraftfahrt-, Rechtsschutzversicherung
Sie haben den schriftlichen Prüfungsteil bestanden, wenn Sie in vier von fünf Bereichen jeweils mindestens 50 Prozent und in dem weiteren Bereich mindestens 30 Prozent der erreichbaren Punkte erzielt haben.

Praktischer Prüfungsteil

Der praktische Prüfungsteil simuliert ein Kundenberatungsgespräch in Form eines Rollenspiels. Als Grundlage dient eine der zwölf Fallvorgaben, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht hat. Der Prüfer wählt die Fallvorgabe aus. Nach einer Vorbereitungszeit beraten Sie in einem 20-minütigen Gespräch einen Alltagskunden, der von einem Prüfer gespielt wird. Ziel des Gesprächs ist, eine kundengerechte Lösung zu entwickeln und anzubieten.
Sie können zwischen zwei Sachgebieten wählen:
  1. Vorsorge - umfasst die Sparten Lebens-, private Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kranken-, Pflegeversicherung.
  2. Sach- und Vermögensversicherung - umfasst die Sparten Haftpflicht-, Kraftfahrt-, verbundene Hausrat-, verbundene Gebäude-, Rechtsschutzversicherung.

Befreiung vom praktischen Prüfungsteil:

Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil nach §4 Abs. 5 (VersVermV) ist nur schriftlich möglich:
  • durch Vorlage der Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 Satz 1, § 34h Absatz 1 Satz 1 oder § 34i Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinn des § 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34i Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung nachzuweisen.

Wie bereite ich mich auf die Prüfung vor?

Wie Sie sich auf Ihre Prüfung vorbereiten, ist grundsätzlich Ihnen überlassen.
Sollten Sie auf der Suche nach einem Kurs sein, können Sie unter anderem auf der folgenden Seite nach Anbietern von (Online)Kursen recherchieren: Weiterbildungsangebote WIS | IHK.
Stand: 13.04.2026