Gesamtinformationen zum Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten hat für die IHK einen hohen Stellenwert. Die IHK unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung („DSGVO“), spezialgesetzlicher Regelungen und dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg (LDSG). Es ist uns wichtig, Sie darüber zu informieren, welche persönlichen Daten wir verarbeiten und zu welchen Zwecken.
- Datenschutzinformationen zum Internetangebot, Kontakt per E-Mail/ Kontaktformular, Online-Dienste
- Datenschutzinformationen für Mitgliedsunternehmen
- Datenschutzinformationen zur Anmeldung zu Veranstaltungen und Newsletter
- Datenschutzinformationen zu Beratung, Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
- Datenschutzinformationen für Existenzgründer
- Datenschutzinformationen für Vertragspartnern und Vertragsinteressenten
- Datenschutzinformationen für Ehrenamt
- Datenschutzinformationen zur Mitgliederakzeptanzstudie
- Datenschutzinformationen für Videokonferenzen und -veranstaltungen, Webinare oder Desk-Sharing
- Informationspflichten bei Einwilligung in eine Datenverarbeitung
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern von IHK-Umfragen
- Informationspflichten gegenüber Prüfern für Abschluss- und Fortbildungsprüfungen
- Informationspflichten gegenüber Ausbildenden und Auszubildenden im Rahmen von betrieblichen Einstiegsqualifizierungen
- Informationspflichten gegenüber Ausbildenden und Auszubildenden
- Datenschutzinformationen für die Wahl zur Vollversammlung
- Datenschutzinformationen für Vergabeverfahren
- Informationspflichten zur Prüfung der Gefahrgutfahrer/-innen
- Informationspflichten zur Beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer
- Datenschutzinformationen Teilnehmende der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK/ Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK"
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Sachkundeprüfung „Gepr. Finanzanlagenfachmann/-frau IHK“
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern von Fortbildungsprüfungen
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Gaststättenunterrichtung
- Informationspflichten zur Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Sachkundeprüfung Immobiliardarlehensvermittlung
- Informationspflichten zur Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann/Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK
- Datenschutzrechtliche Informationen § 34 c GewO
- Datenschutzrechtliche Informationen § 34 d GewO
- Datenschutzrechtliche Informationen § 34 f GewO
- Datenschutzrechtliche Informationen § 34 i GewO
- Informationspflichten für die Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- Informationspflichten gegenüber Bewerbern und Wiederberufenen als Prüfer für Abschluss- und Fortbildungsprüfungen
- Informationspflichten für Antragstellern der Zweitschrift für die Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
- Informationspflichten für Antragstellern der Zweitschrift für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Versicherungsvermittlung IHK / Geprüfte Fachfrau für Versicherungsvermittlung IHK“
- Informationspflichten für Antragstellern der Zweitschrift für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Finanzanlagenfachmann IHK/Geprüfte Finanzanlagenfachfrau IHK“
- Informationspflichten gegenüber Antragstellern der Zweitschrift für Prüfung zum zertifizierten Verwalter
- Informationspflichten für Antragstellern der Zweitschrift für die Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK / Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“
- Informationspflichten der Fachkundeprüfungen für den Güterkraftverkehr und für den Taxi- und Mietwagenverkehr
- Informationspflichten TWIN!
- Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Unterrichtung oder der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe
- Informationspflichten gegenüber Antragstellern für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeerlaubnis nach §§ 34 c, 34 d, 34 f, 34 h, 34 i
- Datenschutzinformationen für Antragstellende einer Zweitschrift (Sach-, Fachkunde, Unterrichtung)